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Oberlandesgericht Frankfurt erklärt Martin Bormann für tot, 11. April 1973

Nach zwölfjährigen Ermittlungen erklärt die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Frankfurt am Main den früheren Reichsleiter der NSDAP und Stellvertreter Hitlers, Martin Bormann, offiziell für tot.

Der hessische Generalstaatsanwalt Horst Gauf (geb. 1924) erklärt, der Tod Bormanns sei nach den Feststellungen der Justizbehörden in den frühem Morgenstunden des 2. Mai 1945 zwischen ein und drei Uhr auf der Eisenbahnbrücke der Invalidenstraße in Berlin durch Selbstmord eingetreten.

Bereits 1945 hatte Reichsjugendführer Artur Axmann (1913–1996) zu Protokoll gegeben, dass er die Leichen von Bormann und Hitlers Leibarzt Dr. Ludwig Stumpfegger (1910–1945) am 2. Mai auf einer Spreebrücke in Berlin hatte liegen gesehen. Beide hatten gemeinsam die mitgeführten Zyankalikapseln zerbissen.1 Axmann hatte in den letzten Kriegswochen als Teil des Volkssturms improvisiert aufgestellten Einheiten der Hitlerjugend im Einsatz gegen die sowjetische Armee auf den Seelower Höhen und beim Endkampf um Berlin befehligt. Nach Hitlers Selbstmord am 30. April verließ er zusammen mit Martin Bormann den Führerbunker, um aus der eingeschlossenen Stadt zu fliehen.

Am 7./8. Dezember 1972 waren bei Erdkabelarbeiten der Bundespost in der unmittelbaren Umgebung des 1951 stillgelegten und ab 1957 abgetragenen Lehrter Bahnhofs zwei Skelette entdeckt worden, deren anatomische Eigenschaften denen der lebenden Personen Bormann und Stumpfegger entsprachen. Gerichtsmedizinische, zahnärztliche und anthropologische Untersuchungen bestätigten den Verdacht, es könne sich um die Knochen der Gesuchten handeln: zwischen den Zähnen der Gebisse fanden sich Glassplitter und Reste von Zyankali; überdies entsprach das Kapselglas jenem Material, das sonst ausschließlich für Kaliumcyanid-Kapseln der Parteiführung verwendet wurde. Weitere Funde untermauerten den Befund der Gutachter, so wurde unter anderem in der Nähe von Bormanns mutmaßlichen Überresten eine Zahnprothese gefunden, die passgenau in eine entsprechende Lücke im Schädel des „Reichsleiters“ eingefügt werden kann.
(KU)


  1. Axmanns Beobachtung war damals von dem pensionierten Postbeamten Albert Krumnow bestätigt worden. Aufgrund von Krumnows Angaben, der Martin Bormann 1945 in Berlin bestattet haben will, hoben Polizisten im Juli 1965 auf dem Gelände Invalidenstraße Nr. 63/68 die Erde aus. Diese Suchaktion war jedoch ergebnislos beendet worden.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Oberlandesgericht Frankfurt erklärt Martin Bormann für tot, 11. April 1973“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1325> (Stand: 11.4.2023)
Ereignisse im März 1973 | April 1973 | Mai 1973
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