Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 September 30

Bündnis zwischen Katzenelnbogen, Nassau und Eppstein

Regest-Nr. 16108

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3624 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 3, Nr. 64⟩.
B: Fürstlich Stolbergisches Archiv Ortenberg, Konzept.
Stückbeschreibung: A: Stark moderbeschädigt und aufgezogen.
Siegel: A: Siegel ab.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 280v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1062 Nr. 3778.
Regest
Die Grafen Johann und Philipp von Katzenelnbogen, die Brüder Johann und Engelbrecht und des letzteren Söhne Johann und Heinrich, Grafen von Nassau, Gottfried d.Ä. und d.J., Herren von Eppstein, schließen ein sechsjähriges Bündnis und verpflichten sich, ihre bisherigen gegenseitigen Streitigkeiten und Forderungen während dieser Zeit auf sich beruhen zu lassen, jedoch unbeschadet der weiteren Verfolgung ihrer Ansprüche nach Ausgang der sechs Jahre. Auch das Recht der Einlösung in dieser Zeit wird durch dieses Bündnis nicht beeinträchtigt. Entstehen während der Bündniszeit zwischen ihnen, ihren Amtleuten oder Untertanen Streitigkeiten, dann sollen beide Parteien ihre Vertreter zu dem jetzt von ihnen gewählten Obmann Wilhelm von Staffel d.Ä. entsenden. Geraten die Grafen von Katzenelnbogen mit den Grafen von Nassau in Streit und umgekehrt, dann soll jede Partei zwei Schiedsleute schicken. Geraten die Grafen von Katzenelnbogen mit den Grafen von Nassau und den Herren von Eppstein gemeinsam in Streit, entsenden die Nassauer und Eppsteiner je einen und die Katzenelnbogener zwei Vertreter. Betrifft dieser Streit nur die Nassauer oder die Eppsteiner, sollen diese gleichfalls zwei Schiedsleute zu den beiden katzenelnbogischen Schiedsleute abordnen. Es werden also insgesamt nie mehr als vier Schiedsleute dem Obmann beigegeben. Die klagende Partei ist befugt den Obmann zu ersuchen, einen gütlichen Tag nach Hadamar zu bestimmen, um beide Parteien binnen Monatsfrist gütlich miteinander zu vergleichen.
Während der sechs Jahre darf keiner den anderen schädigen und keinen Dritten zu dem Zwecke in seine Lande und Schlösser aufnehmen, ausgenommen Burgmannen, Mannen und Untertanen, die er rechtlich vertreten und verantworten kann. Stirbt der gen. Obermann innerhalb dieser sechs Jahre, soll innerhalb eines Monats ein anderer bestimmt werden.
Die Grafen von Katzenelnbogen und die von Nassau verabreden eine Grenzbegehung (lantbeleydunge) um Driedorf in der Weise, daß die in der Herborner Mark Ansässigen am Freitag über acht Tage (Oktober 12) morgens am Entseiffen den Grenzgang antreten und die in und um Driedorf Ansässigen ihn am darauffolgenden Samstag (Oktober 13) vornehmen. Bei der Begehung sollen der Obermann Wilhelm von Staffel und von jeder Partei zwei Beauftragte zugegen sein. Was sich dabei als strittig erweist, soll von diesen nach Mehrheitsbeschluß bindend entschieden werden.
Die Aussteller geloben, alle diese Punkte unverbrüchlich zu halten und nichts dagegen zu unternehmen- Es siegeln Graf Johann von Katzenelnbogen für sich und seinen Sohn Philipp, Graf Johann von Nassau und Vianden, Graf Engelbrecht für sich und seine Söhne Johann und Heinrich und Gottfried von Eppstein d.Ä. für sich und seinen Sohn Gottfried.

Wortlaut der Datierung

D. dominica die post festum sancti Michaelis archangeli 1436.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann II. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Engelbert I. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann IV. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Heinrich II. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried VII. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried VIII.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann II. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Engelbert I. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann IV. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Heinrich II. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried VII. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried VIII.

Siegler

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann II. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Engelbert I. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried VII.

Weitere Orte

Eppstein (Main-Taunus-Kreis) · Hadamar (Lkr. Limburg-Weilburg) · Driedorf (Lahn-Dill-Kreis) · Herborn (Lahn-Dill-Kreis)

Sachbegriffe

Grafen · Bündnisse, zeitlich befristete · Brüder · Söhne · Grenzbegehungen · Amtleute · Schiedsrichter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16108 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16108> (Stand: 25.04.2024)