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Unterzeichnung des Universitätsvertrages mit der Stadt Frankfurt, 6. September 1962

Der hessische Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) und Frankfurts Oberbürgermeister Werner Bockelmann (1907–1968; SPD) unterzeichnen in der Wandelhalle des Römers unter dem Porträt des ehemaligen Oberbürgermeisters Franz Adickes (1846–1915)1 einen neuen Universitätsvertrag. Das neue Vertragswerk wird den Haushalt der Stadt Frankfurt um laufende Ausgaben in Höhe von zehn bis elf Millionen DM entlasten. Gleichzeitig trägt das Land Hessen die Hälfte der Kosten des geplanten neuen Klinikums einschließlich aller ab 1. Januar 1963 für den weiteren bereits existierenden Klinikbereich entstehenden Auslagen. Dazu werden die Universitätskliniken in Niederursel, deren Bau- und Betriebskosten bislang zu neun Zehnteln allein von der Stadt Frankfurt getragen wurden in die Verwaltung und Finanzverantwortung der Universität überführt. Den Zuschussbedarf für den laufenden Bedarf und allfällige Baumaßnahmen der Kliniken in Sachsenhausen und Niederrad, die im Eigentum der Stadt verbleiben, trägt das Land Hessen soweit und solange diese Einrichtungen für den Lehr- und Forschungsbetrieb der Medizinischen Fakultät der Goethe-Universität benötigt werden.

Begleitend zur Unterzeichnung erläutert Ministerpräsident Zinn, warum das Land gegenüber dem ersten, im Dezember 1953 abgeschlossenen Universitätsvertrag (mit dem Hessen einen Teil der Verpflichtungen des ehemaligen Landes Preußen gegenüber der Universität Frankfurt übernahm) nun erhebliche Mehrkosten für die Kliniken tragen will. Man sei zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, daß nur zehn Prozent dieser Anstalten für die Universität genutzt würden. Nach Jahren einer außerordentlich voranschreitenden Entwicklung der Kliniken und die vor einiger Zeit ausgesprochenen Empfehlungen des Wissenschaftsrates sehe man aber nun mit einer neuen, veränderten Situation konfrontiert. Dies habe das Land zu der Entscheidung veranlasst, den ursprünglich vereinbarten Anteil in Bezug auf die Kliniken – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Investitionen und die laufenden Unterhaltung des Klinikneubaus – in der Vertragserneuerung von zehn auf 50 Prozent zu erhöhen und damit dem vom Land getragenen Anteil bei den anderen Einrichtungen der Universität anzugleichen.
(KU)


  1. Franz Bourchard Ernst Adickes wirkte als Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main von 1890 bis 1912. Ihm sind entscheidende Weichenstellungen für die Stadtentwicklung zu verdanken. Der gebürtige Niedersachse Adickes, zuvor bereits als zweiter Bürgermeister von Dortmund (ab 1873) und als Oberbürgermeister in Altona (ab 1883) tätig, war maßgeblich an der Stiftung der Universität Frankfurt beteiligt.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Unterzeichnung des Universitätsvertrages mit der Stadt Frankfurt, 6. September 1962“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1154> (Stand: 6.9.2022)
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