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Hessische Staatskanzlei gibt Erklärung zur Verfassungsschutz-Affäre, 12. Januar 1954

Aufgrund des von August Martin Eulers (1908–1966) auf dem Landesparteitag der FDP vorgebrachten Fall eines Polizeibeamten, der vom Hessischen Verfassungsschutz zur Bespitzelung eines Landrates aufgefordert worden war, bezieht die Pressestelle der hessischen Staatskanzlei Stellung zu diesem Fall. Der Vorgang sei analysiert worden und es habe sich gezeigt, dass Polizeibehörden zur „Personenfeststellung auch ohne nachrichtendienstlichen Auftrag“ herangezogen werden. Hierbei werden die Beamten zum Ausfüllen von Formularanfragen benötigt, die wieder an das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgesandt werden. Dieses Vorgehen komme mehrheitlich zum Tragen bei Personen, die sich für einen Posten bei einer Bundesbehörde bewerben oder deren Einstellung anberaumt sei. Grundlage hierfür sei eine Anordnung des Bundes. „Das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz ist auf Grund von Paragraph 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. November 1950 nicht in der Lage, Aufträge des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurückzuweisen.“ Hintergrund dieses Verfahrens ist, alle Kandidaten für den Bundesdienst ohne Ansehen der Person auf Radikalität zu überprüfen.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Staatskanzlei gibt Erklärung zur Verfassungsschutz-Affäre, 12. Januar 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5081> (Stand: 12.1.2023)
Ereignisse im Dezember 1953 | Januar 1954 | Februar 1954
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