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Hessen erhebt Einspruch gegen das Lastenausgleichsgesetz, 16. Januar 1951

Das hessische Kabinett weist die hessischen Bundesratsmitglieder an, gegen das bestehende Lastenausgleichsgesetz Widerspruch einzulegen. Hessen tritt dafür ein, dass nicht der Verlust der ehemaligen Besitztümer vorrangig entscheidend ist, sondern auch die soziale Lage der Personen zum heutigen Zeitpunkt berücksichtigt werden müsse. Nur so könne ein sozialer Ausgleich angestrebt werden. Das bestehende „Quotensystem“ lehnt das hessische Kabinett damit ab. Ebenso werden die hessischen Vertreter gegen die Erörterung der Mineralölsteuergesetze im Bundesrat stimmen, da dieser Themenkomplex in seiner Gesamtheit noch nicht abschließend geklärt sei.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessen erhebt Einspruch gegen das Lastenausgleichsgesetz, 16. Januar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3650> (Stand: 16.1.2021)
Ereignisse im Dezember 1950 | Januar 1951 | Februar 1951
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