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Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902

Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein Versuch, die Schäden des Alkohols, der Tuberkulose usw. im Interesse des Volkswohls zu verhüten und so der Allgemeinheit zu dienen. Auch die Erste Kammer des Landtags stimmt dem Gesetz zu.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3051> (Stand: 26.4.2019)
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