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Wanfrieder Abkommen mit Gebietsaustausch an der Zonengrenze, 17. September 1945

In Wanfried in Osthessen schließen die amerikanische und die sowjetische Besatzungsmacht am 17. September 1945 das sogenannte Wanfrieder Abkommen, das einen Gebietsaustausch vorsieht, der am 19. September um 18 Uhr abgeschlossen sein soll. Hintergrund ist das Interesse der Amerikaner daran, dass die für sie wichtige Nord-Süd-Eisenbahnstrecke von Bremen über Hannover, Göttingen und Eichenberg nach Bebra nicht durch sowjetisch besetztes Gebiet verläuft. Das tat sie bis dahin auf einem gut vier Kilometer langen Abschnitt im Raum der thüringischen Dörfer Neuseesen und Werleshausen, wobei es zu ständigen Störungen der Versorgungslinie seitens der Sowjets gekommen ist und in dessen Rahmen angeblich ein deutscher Soldat getötet wurde. Ebenfalls ist die Eisenbahnbrücke beim nahe gelegenen Ort Oberrieden gesperrt worden.

Zu Störungen kommt es auch deshalb, weil die Sowjetunion sich zunächst nicht an die Vereinbarungen des Londoner Abkommens hält und die Werra als neue Grenze einführen will. Nach einem heftigen Meinungsaustausch im Rathaus von Wanfried sind die Sowjets aus dem Gebiet abgezogen.

Im weiteren Verlauf einigen sich beide Seiten in dem Kalkhof bei Wanfried, in dem die Amerikaner ihrer Stabsquartier haben, darauf, Neuseesen und Werleshausen der US-Besatzungszone und dem Landkreis Witzenhausen zuzuschlagen, wodurch die Eisenbahnstrecke sowjetisches Territorium nicht mehr berührt. Im Gegenzug gelangen die hessischen Dörfer Asbach, Sickenberg, Vatterode, Weidenbach und Hennigerode an die Sowjetische Besatzungszone (Landkreis Heiligenstadt). Das Abkommen unterzeichneten Brigadegeneral W. T. Sexton für die amerikanische und Generalmajor V. S. Askalepov für die sowjetische Seite. Die neue Grenzziehung geht ausschließlich aus einer zum Vertrag gehörenden Kartenzeichnung hervor. Entgegen dem Wortlaut des Abkommens befindet sich Wanfried nicht in Sachsen, sondern in Hessen.

Als besonders einschneidend erweist sich die Grenzkorrektur für die fünf ehemals hessischen Dörfer. Zunächst Teil der Sowjetischen Besatzungszone, dann der DDR erleben sie aufgrund ihrer Zonenrandlage eine „lange Leidenszeit“1. In dem Abkommen ist festgelegt, daß die Bewohner der betroffenen Dörfer mit ihrem Besitz in ihren Dörfern bleiben mußten2. Zudem geben die Russen sogenannte Feldscheine aus, damit Landwirte ihre hinter der Grenze liegenden Felder nutzen können. So sind Zwangsumsiedlungen, Abwanderung bzw. Flucht nach Westen und Überalterung die Folge des rigiden DDR-Grenzregimes.

Die Eisenbahnlinie war nun aber vollkommen im Besitz der amerikanisch besetzten Zone. Bestrebungen, die ehemals hessischen Dörfer dem Land Hessen anzugliedern, scheitern nicht nur im Gefolge des Kalten Krieges – zum Beispiel 1950 in Asbach –, sondern auch nach der Wiedervereinigung 1990, zuletzt an der Ablehnung Thüringens.

Im „Dokumentationszentrum zur Nachkriegsgeschichte“ im Keudelschen Schloss in Wanfried sowie im hessisch-thüringischen „Grenzmuseum Schifflersgrund“3 bei Bad Sooden-Allendorf werden die Umstände und Folgen der Grenzkorrektur vom September 1945 einer interessierten Öffentlichkeit näher gebracht.
(CP/MW)


  1. Baumann, Wanfrieder Abkommen, S. 5
  2. Saul, Leben im Schatten der Grenze, S. 10
  3. Vgl. Grasreiner/Ruske
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Wanfrieder Abkommen mit Gebietsaustausch an der Zonengrenze, 17. September 1945“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/900> (Stand: 17.9.2022)
Ereignisse im August 1945 | September 1945 | Oktober 1945
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