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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Erste Ziehung der Großherzoglichen Landeslotterie, 9. April 1900
    Im Großherzogtum Hessen findet die erste Ziehung der Großherzoglich Hessischen Landeslotterie statt. Zur Durchführung kommt eine Klassenlotterie in fünf Klassen, für die sowohl ganze Lose als auch Teil-Lose erhältlich sind. Ein ganzes Klassenlos ist für 33 Mark zu haben, das Voll-Los für alle Klassen wird zum Preis von 165 Mark ausgegeben. Hauptgewinn in der ersten Klasse ist eine Summe ... »Details
  2. Ablehnung der Erhöhung der Lehrergehälter im Großherzogtum Hessen, 6. Juli 1900
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen lehnt die von der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beschlossene Erhöhung der Lehrergehälter als zu weitgehend ab. Sie erkennt jedoch die Notwendigkeit an, die Besoldung der Lehrer zu verbessern. Ein von der Regierung vorgeschlagenes Gesetz zur Besoldungsanhebung wird jedoch umgekehrt von der Zweiten Kammer des Landtags als ungenügend abgelehnt.(OV) ... »Details
  3. Budgetvorlage im Hessischen Landtag, 13. Dezember 1900
    Der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt wird das Budget für das Haushaltsjahr 1901–1902 vorgelegt. Die geplanten Ausgaben übersteigen dabei die Einnahmen um 1.979.114 Reichsmark. Dieses Defizit soll nach Angaben des Ministers aus den Überschüssen der vergangenen Jahre gedeckt werden.(OV) ... »Details
  4. Ablehnung eines Schiedsgerichts zwischen England und den Buren durch den Hessischen Landtag, 21. Dezember 1900
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags lehnt einen von dem Abgeordneten des Hessischen Bauernbundes Philipp Köhler (1859–1911) eingebrachten Antrag, ein Schiedsgericht zwischen England und den südafrikanischen Buren herbeizuführen, mit 22 zu 22 Stimmen ab. An der Diskussion beteiligen sich unter anderem die Abgeordneten Wilhelm Bähr (1863–1938; Bauernbund), Carl Ulrich (1853–1933; ... »Details
  5. Beschluss des Hessischen Landtags zu Arbeitslöhnen und Koalitionsfreiheit, 28. Februar 1901
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt nach langer Debatte mit 15 zu 13 Stimmen einen Antrag an, der die Regierung des Großherzogtums ersucht, den Ständen baldigst eine statistische Aufstellung über die in den Betrieben im Großherzogtum gezahlten Mindest- und Höchstlöhne zukommen zu lassen. Die Kammer hofft in dem beschlossenen Antrag außerdem, daß ... »Details
  6. Anfrage des Hessischen Landtags zu den Arbeitern im Staatsdienst, 1. März 1901
    Die zweite Kammer des Hessischen Landtags bittet die hessische Landesregierung nach einer Anfrage der Abgeordneten Ulrich und Genossen (SPD) um eine statistische Zusammenstellung über die wirtschaftliche Lage der im Staatsdienst beschäftigten Arbeiter, insbesondre über die in den einzelnen Betrieben beschäftigten Löhne in ihrem Mindest- und Höchstmaß. Die Kammer hofft, daß auch den im ... »Details
  7. Erster Parlamentarischer Abend mit dem Großherzog in Darmstadt, 7. März 1901
    Der Präsident der Zweiten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen (Landstände des Großherzogtums Hessen), Wilhelm Haas (1839–1913; Nationalliberale Partei), lädt zu einem größeren Parlamentarischen Abend in das Hotel „Zur Traube“ in Darmstadt. Als bekannt wird, dass auch der Großherzog eingeladen ist und sein Erscheinen zugesagt hat, interessieren sich die Journalisten vor ... »Details
  8. Debatte über die Anstellung jüdische Richter im Großherzogtum, 20. November 1901
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt debattiert kontrovers über die Anstellung jüdischer Richter im Großherzogtum. Die Kammer erwartet, daß bei der Anstellung von Beamten der prinzipielle Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt werde. An der Debatte beteiligen sich unter anderem die Abgeordneten Köhler (Langsdorf)0=Köhler, der die Deutsche Reformpartei ... »Details
  9. Vorlage eines Regentschaftsgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Dezember 1901
    Zwei Tage nach der Ehescheidung Großherzog Ernst Ludwigs (1868–1937) wird der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags durch die Regierung ein Regentschaftsgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass eine Regentschaft einzusetzen ist, wenn der Großherzog noch minderjährig ist. Außerdem wird eine Regentschaft erforderlich, wenn ein Großherzog dauerhaft verhindert ist, persönlich die ... »Details
  10. Ausdehnung der hessischen Landeslotterie auf Oldenburg, 18. Februar 1902
    Die Zweite Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen stimmt dem Staatsvertrag zu, mit dem die hessische Landeslotterie auf das Gebiet des Großherzogtums Oldenburg ausgedehnt wird.(OV) ... »Details
  11. Hessischer Landtag erfragt Gründe für die Ehescheidung des Großherzogs, 20. Februar 1902
    Die Büro- und Fraktionsvorstände der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt beschließen ein Gesuch an Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937), die Gründe für seine Ehescheidung mitzuteilen.(OV) ... »Details
  12. Debatte im Hessischen Landtag über Steuer- und Finanzfragen, 14. März 1902
    Nach vierwöchiger Beratung genehmigt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags den Haushalt für 1902. Um den im Haushalt bleibenden Fehlbetrag zu decken, hatte die großherzogliche Regierung vorgeschlagen, die Vermögenssteuer zu erhöhen. Die Zentrumsfraktion beantragt, die Vermögen von 3.000 bis 15.000 Mark von der Erhöhung auszunehmen. Die Nationalliberalen und die Antisemiten stellen ... »Details
  13. Erklärung der großherzoglichen Regierung zur Zollfrage, 25. März 1902
    Staatsminister Karl Rothe (1840–1906) erklärt in der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags auf die Anfrage des Abgeordneten Graf Oriola (1854–1910), die großherzogliche Regierung stehe auf dem Boden den Zollvorlage und halte im Interesse der Handelsverträge eine Tarifänderung für gefährlich.(OV) ... »Details
  14. Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902
    Die Kommission der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beantragt nach der Vorlage der Regierung, die Zahl der städtischen Abgeordneten zu vermehren und die Städte Mainz, Darmstadt und Gießen durch ihre Oberbürgermeister in der Ersten Kammer vertreten zu lassen. Die Kommission spricht sich außerdem für das direkte Wahlrecht aus. Ein Antrag der Nationalliberalen auf Einführung der ... »Details
  15. Beratungen der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt über die Wahlrechtsreform, 7. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät über eine Wahlrechtsreform, wozu ein von der Regierung am 5. März 1901 verabschiedeter Entwurf vorliegt. Danach soll im Großherzogtum Hessen das direkte Wahlrecht eingeführt werden. Demgegenüber entfällt die Bestimmung, dass ein Wähler in keinem fremden Untertanenverband stehen darf. Er ... »Details
  16. Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.(OV) ... »Details
  17. Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein ... »Details
  18. Hessischer Landtag beschließt Regelung des kirchlichen Eigentumsrecht, 26. Juni 1902
    Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten stimmt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags der Vorlage zur Regelung des kirchlichen Eigentumsrechts zu. Nach dieser Regelung gehen Gebäude, welche gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, wie Kirchen, Kapellen, Bethäuser oder Pfarrhäuser und ebenso das die Kirche umgebende Gelände, die zum Pfarrhause gehörigen Hofreiten und Hausgärten, die ... »Details
  19. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  20. Erstes deutsches Denkmalschutzgesetz im Großherzogtum Hessen, 16. Juli 1902
    Das Großherzogtum Hessen erhält als erster Staat Deutschlands ein kodifiziertes Denkmalschutzgesetz. Die dem Erlass des Gesetzes vorausgehende Diskussion um die legislative Verankerung des Denkmalschutzes orientierte sich vor allem an einem entsprechenden französischen Gesetz vom 30. März 1887. Am 27./28. September 1899 verabschiedete schließlich die Generalversammlung des 1852 gegründeten ... »Details
  21. Wahlmännerwahl zum 32. Landtag des Großherzogtum Hessen, 29. Oktober 1902
    Die Wahlmännerwahlen zum 32. Landtag des Großherzogtums Hessen fanden am 29. Oktober statt.  ... »Details
  22. Wahl des 32. Landtages im Großherzogtum Hessen, 8. November 1902
    Bei der Wahl des 32. Landtages im Großherzogtum Hessen werden 25 Abgeordnete neu gewählt. Es ergibt sich folgende Mandatsverteilung: ... »Details
  23. Eröffnung des neugewählten Landtags in Darmstadt, 25. November 1902
    Im Darmstädter Schloss eröffnet Großherzog Ernst Ludwig (an seinem Geburtstag) den neugewählten Hessischen Landtag (siehe 9. November 1902). In den vorangegangenen Wahlen erzielte die seit der Reichsgründung tonangebende nationalliberale Partei mit nur 17 von 50 Mandaten ihr bisher schwächstes Ergebnis. ... »Details
  24. Anträge auf Professuren der Nationalökonomie an der Universität Gießen, 27. Februar 1903
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags verweist einen Antrag des Abgeordneten Philipp Köhler (1859–1911; Antisemiten), der von der Mehrheit der Kammer mit unterzeichnet wurde, an einen Ausschuss. Danach wird die Regierung ersucht, neben dem bestehenden Gießener Lehrstuhl von Nationalökonomie auch einen Lehrstuhl für Agrarwissenschaften einzurichten. Auch ein Antrag der Sozialdemokraten, ... »Details
  25. Regierungsvorlage für ein neue Wahlgesetz in Hessen, 5. März 1903
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen legt einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zweite Kammer aus 55 Mitgliedern besteht, von denen 15 (statt bisher 10) von den größeren Städten gewählt werden. Die anderen 40 Abgeordneten werden nach Wahlkreisen von den anderen Städten und den Landgemeinden gewählt. Die Wahlen zur Zweiten Kammer sind direkt ... »Details
  26. Staatsvertrag Hessens mit Baden über die Gemeinde Kürnbach, 9. Dezember 1903
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt den Staatsvertrag des Großherzogtums Hessen mit dem Großherzogtum Baden über die Auflösung des Kondominats an der Gemeinde Kürnbach. Der hessische Teil von Kürnbach wird damit gegen eine Entschädigung an Baden abgetreten. Das Großherzogtum Hessen verliert damit etwa 1000 Einwohner.(OV) ... »Details
  27. Beratung über das Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 1. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags berät den am 30. Januar 1903 vorgelegten Entwurf eines Landtagswahlgesetzes. Die Kammer nimmt den Artikel mit dem Grundsatz der direkten Wahl gegen die vier Stimmen der Nationalliberalen an. Dagegen lehnt sie den Artikel ab, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer neu regelt. Das betrifft sowohl eine Vorlage, nach der die städtischen Abgeordneten um ... »Details
  28. Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der ... »Details
  29. Zweite Kammer des Hessischen Landtags bewilligt Gelder für Bauten in Bad Nauheim, 6. November 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt tritt zusammen und bewilligt umfangreiche Summen für die großherzoglichen Bauten in Bad Nauheim. Sie finanziert damit die unter der Leitung des Großherzoglichen Regierungsbauinspektors Wilhelm Jost (1874–1944) geplanten Neubauten, unter anderem den 1905 bis 1912 im Jugendstil errichteten Sprudelhof als Herz der Bad Nauheimer Kuranlagen. ... »Details
  30. Vorlage des Etats für das Jahr 1905 im Hessischen Landtag, 18. November 1904
    Der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) wird der Etat für das Haushaltsjahr 1905 vorgelegt. Der amtierende Finanzminister Feodor von Gnauth (1854–1916) gibt bekannt, dass sich die Finanzlage des Großherzogtums wiederum erheblich verbessert habe.(OV) ... »Details
  31. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Gemeindeabgaben in Hessen, 21. Dezember 1904
    Die Großherzogliche Regierung legt der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Gemeindeabgaben vor, die als Ergänzungssteuern zur direkten Einkommens- und Realbesteuerung in Betracht kommen. Damit soll den Gemeinden, um ihnen gegenüber den stetig wachsenden Ausgaben neue Einnahmequellen zu ermöglichen und zugleich einen Ersatz für die demnächst ... »Details
  32. Kirchenpolitische Debatte im Hessischen Landtag in Darmstadt, 7. Februar 1905
    Im Rahmen der Etatberatungen in der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt äußert sich der Zentrumsabgeordnete Dr. Adam Joseph Schmitt (1855–1928) (Mainz) in einer längeren Rede zu kirchenpolitischen Fragen: ... »Details
  33. Annahme eines Gesetzentwurfs zum Beerdigungswesen in Hessen, 3. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags stimmt einem Gesetzentwurf zum Beerdigungswesen zu. Danach ist für jede Gemeinde im Großherzogtum durch Ortsstatut eine Begräbnis- und Friedhofsordnung zu erlassen, die die religiösen Anschauungen der Kofessionsgemeinden und religiösen Verbände zu berücksichtigen hat.(OV) ... »Details
  34. Annahme eines Gesetzentwurfs zur Landwirtschaftskammer in Hessen, 5. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einem Gesetzentwurf zur Landwirtschaftskammer mit Änderungen zu. Die von der Regierung vorgeschlagene Bildung von Berufsverbänden wird zugunsten einer korporativen Zusammenfassung aller Landwirte in einem Berufsverband und der Bildung der Landwirtschaftskammer aufgegeben.  ... »Details
  35. Gesetz zur Errichtung technischer Privatschulen in Hessen, 14. Juni 1905
    Die im Ständehaus in der großherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Darmstadt tagende Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) stimmt dem Gesetzentwurf zur Errichtung und Leitung staatlich überwachter technischer Privatunterrichtsanstalten zu. Danach bedarf die Errichtung oder Leitung einer solchen Einrichtung der Genehmigung des Ministeriums des Innern, ... »Details
  36. Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach ... »Details
  37. Übernahme der hessisch-thüringischen Staatslotterie durch Preußen, 5. Juli 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt dem Staatsvertrag mit dem Königreich Preußen und den thüringisch-anhaltischen Staaten zu. Danach wird die hessisch-thüringische Staatslotterie von Preußen übernommen. Die Kammer nimmt zudem das Gesetz betreffend das Spiel in außerhessischen Lotterien an.Außerdem stimmt die Zweiten Kammer des Landtags dem Gesetzentwurf über die ... »Details
  38. Erste Kammer des Hessischen Landtags lehnt Gemeindesteuergesetz ab, 20. Oktober 1905
    Die Erste Kammer des Hessischen Landtags stimmt dem Gesetzentwurf zum Gemeindesteuergesetz in der von der Zweiten Kammer genehmigten Fassung nicht zu und gibt ihn an die Regierung zur Bearbeitung zurück.(OV) ... »Details
  39. Debatte über die Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 24. Oktober 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts. Sie lehnt dabei den Antrag der Ersten Kammer ab, in dem die Annahme des Gesetzentwurfs davon abhängig gemacht wird, dass die Befugnisse der Ersten Kammer erweitert werden. ... »Details
  40. Thronrede des Großherzogs zur Schließung des Hessischen Landtags, 26. Oktober 1905
    Die Wahlperiode des Hessischen Landtags wird von Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) durch eine Thronrede geschlossen. Der Großherzog bedauert darin, dass sowohl die Wahlrechtsreform wie die Reform einer Gemeindesteuererhebung gescheitert sind.1=Vgl. die Eröffnung des neuen Landtags am 19. Dezember 1905. (OV) ... »Details
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