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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Eröffnung des neuen Hessischen Landtags durch den Großherzog, 20. Dezember 1911
    Großherzog Ernst Ludwig von Hessen eröffnet nach der Neuwahl vom 17. November 1911 den 35. Hessischen Landtag. In seiner Thronrede äußert er Folgendes: ... »Details
  2. Etatvoranschlag für den Haushalt des Großherzogtums Hessen 1912, 20. Dezember 1911
    Der Voranschlag des Haushalts des Großherzogtums Hessen für das Haushaltsjahr 1912 sieht im Verwaltungsetat Einnahmen und Ausgaben von 59.982.307 Mark vor, im Vermögensetat 11.550.865 Mark. Der Gesamthaushalt umfasst Einnahmen und Ausgaben von 81.533.172 Mark.(OV) ... »Details
  3. Hessischer Landtag berät SPD-Antrag zur Trennung von Schule und Kirche, 12. März 1913
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (= des Hessischen Landtags) in Darmstadt berät einen von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachten Antrag zur Trennung von Schule und Kirche. Die Sozialdemokraten haben beantragt:den Wegfall des obligatorischen Religionsunterrichts in den Schulendie Aufhebung der Bestimmung des Volksschulgesetzes, wonach Lehrer in den Volksschulen ... »Details
  4. Genehmigung der Besoldungsvorlage der Regierung durch den Hessischen Landtag, 17. März 1914
    Die Erste Kammer des Hessischen Landtags nimmt nach längeren Verhandlungen die neue Besoldungsvorlage der Regierung mit den von der Zweiten Kammer des Landtags vorgenommenen Änderungen endgültig an. Die Besoldungsordnung tritt am 1. April 1914 in Kraft.(OV) ... »Details
  5. Vielbeachtete Beratungen über Ordenskongregationen im Darmstädter Landtag, 17.-26. Juni 1914
    Der Landtag des Großherzogtums Hessen in Darmstadt berät vom 17. bis 26. Juni eine Vorlage „betreffend die religiösen Orden und Ordenskongregationen. Die Vorlage erregt über die Grenzen des Landes hinaus Aufmerksamkeit wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung und ihres Zusammenhangs mit der Jesuitenfrage“. Die Erste Kammer genehmigt am 1. Juli den Gesetzentwurf über die religiösen Orden ... »Details
  6. Gesetz über die Orden und ordensähnlichen Gesellschaften in Hessen, 1. Juli 1914
    Die Erste Kammer des Hessischen Landtags stimmt dem Gesetzentwurf über die Orden und ordensähnlichen Gesellschaften in der Fassung zu, wie sie zuvor von der Zweiten Kammer angenommen worden ist.(OV) ... »Details
  7. Verhandlungen des Landtags im Großherzogtum Hessen, 29.-31. März 1915
    Die Zweite Kammer nimmt das Kriegsbudget unverändert an, das heißt die Finanzgesetze von 1914 werden einfach auf das Jahr 1915 erstreckt. Ein Antrag des Abgeordneten Wilhelm Dorsch (1868–1939; Bauernbund), die Besitztümer des Prinzen Ludwig von Battenberg und das Schloss Heiligenberg zu beschlagnahmen, wird abgelehnt, nachdem der Staatsminister die Beschlagnahme vom rechtlichen und ... »Details
  8. Beschlüsse der Zweiten Kammer in Darmstadt, 23. Juli 1915
    Die Zweite Kammer des Darmstädter Landtags beschließt auf Anregung ihres Präsidenten, einen Kriegsausschuss aus dem Schoße der Kammer zu bilden, der mit der Regierung gemeinsam die aus Anlass des Krieges zu erlassenden Bestimmungen über den Lebensmittelverkehr beraten soll. Dieser Ausschuss wird aus dem Finanzausschuss und je einen weiteren Vertreter der einzelnen Fraktionen des Landtags ... »Details
  9. Kurze Sitzung der Zweiten Kammer des Darmstädter Landtags, 29. September 1915
    Die Zweite Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen tritt zu einer kurzen Sitzung zusammen. Sie stimmt dem Antrag zu, den Finanzausschuss „zur Vorberatung aller Vorlagen, Anträge usw. soweit sie sich auf die Ernährungs- und wirtschaftlichen Fragen aus Anlaß des Krieges beziehen“ um je ein Mitglied aus den fünf Fraktionen zu erweitern. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf eines ... »Details
  10. Beschlüsse des Landtags in Darmstadt zur Volksernährung im Krieg, 14. Oktober 1915
    Die Zweite Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen (= Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt stimmt in seiner Sitzung Anträgen zu, die Maßnahmen zur Volksernährung und andere wirtschaftliche Fragen betreffen, die sich aus der Kriegssituation ergeben. Sie stimmt außerdem dem Antrag des Abgeordneten Dr. Adam Joseph Schmitt (1855–1928) von der Zentrumspartei und dessen ... »Details
  11. Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. ... »Details
  12. Debatte über ausländische Gesandte im Darmstädter Landtag, 17. März 1916
    Der Abgeordnete Dr. Arthur Osann (1862–1924; Nationalliberale) vertritt in der Zweiten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen die Auffassung, dass es das Recht der Einzellandtage sei, auch Fragen der auswärtigen Politik zu erörtern. Er stellt und begründet einen Antrag, Gesandte fremder Staaten nicht mehr am großherzoglichen Hof zu dulden. Darauf erwidert ihm Staatsminister Dr. Carl ... »Details
  13. 25. Regierungsjubiläum des Großherzogs Ernst Ludwig von Hessen, 14. März 1917
    Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) begeht sein 25. Regierungsjubiläum. Wegen der ernsten Kriegszeiten gibt es im Sinne des Großherzogs keine größeren Feierlichkeiten. Am folgenden Tag überbringt eine Abordnung beider Kammern des Landtags dem Großherzog die Glückwünsche des Landes. Dabei überreicht sie ein in allen Teilen des Landes gesammeltes Kapital zur Gründung eines ... »Details
  14. Hessischer Landtag beschließt Kriegteuerungsbeihilfe, 23. März 1917
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einer Vorlage der großherzoglichen Regierung zu, mit der Beamten, Lehrern usw. mit einem Diensteinkommen bis zu 4.800 Mark eine Kriegsteuerungsbeihilfe von 100 Mark, dazu für jedes Kind eine Beihilfe von 25 Mark gewährt werden. Unverheiratete Beamte und Lehrer erhalten eine Beihilfe von 50 Mark.(OV) ... »Details
  15. SPD-Forderung nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht für den Landtag im Großherzogtum, 30. April 1917
    Die SPD-Fraktion im Landtag des Großherzogtums Hessen beantragt die baldige Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bei den hessischen Landtagswahlen.(OV) ... »Details
  16. Positive Stellungnahme der hessischen Regierung zur Wahlrechtsreform, 10. Oktober 1917
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen antwortet in der Zweiten Kammer des Landtages (Landstände des Großherzogtums Hessen) im Ständehaus am Luisenplatz in Darmstadt auf den vor einiger Zeit von den Sozialdemokraten eingebrachten Antrag, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für die Landtagswahlen, wie auch für die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialvertretungen einzuführen. ... »Details
  17. Einsetzung eines Verfassungsausschusses im Großherzogtum, 23.-26. Oktober 1917
    In Darmstadt tagt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags. Sie beschließt unter anderem, die Mandatsdauer der Zweiten Kammer bis zur zweiten Jahreshälfte 1918 zu verlängern. Anträge der Fortschrittlichen Partei und der Sozialdemokratischen Partei, für den Landtag und die Kommunalvertretungen das gleiche, geheime, allgemeine und direkte Wahlrecht einzuführen, werden an einen ... »Details
  18. Bildung eines Soldatenrats in Darmstadt und Absetzung des Großherzogs, 8.-9. November 1918
    Die Soldaten des Truppenübungsplatzes Griesheimer Lager bei Darmstadt bilden Soldatenräte.Etwa 5.000 bis 7.000 Soldaten revoltieren in der Nacht vom 8. auf den 9. November in Darmstadt. Sie besetzen Verwaltungsgebäude in der Stadt und ziehen vor das Neue Palais, um den dort residierenden Großherzog gefangen zu nehmen. Zu einer Erstürmung des Neuen Palais kommt es jedoch nicht. Der ... »Details
  19. Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918
    Die Regierung im ehemaligen Großherzogtum Hessen verkündet eine allgemeine Amnestie. Danach wird allen bereits verurteilten oder mit einem Strafbefehl versehenen Personen die Strafe erlassen, wenn sie noch nicht vollstreckt ist und höchstens drei Monate Gefängnis, drei Monate Festungshaft, Haft oder eine Geldstrafe von höchstens 1.000 Mark umfasst oder aus einem Verweis besteht. Bei noch ... »Details
  20. Auflösung des alten Hessischen Landtags (von 1911), 16. November 1918
    Die neu gebildete Staatsregierung der Republik Hessen löst im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat den am 17. November 1911 gewählten und wegen des Weltkriegs mehrfach um ein Jahr verlängerten Hessischen Landtag auf, der am 8. November 1918 zum letzten Mal getagt hat.(OV) ... »Details
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