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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Wahlmännerwahl zum 32. Landtag des Großherzogtum Hessen, 29. Oktober 1902
    Die Wahlmännerwahlen zum 32. Landtag des Großherzogtums Hessen fanden am 29. Oktober statt.  ... »Details
  2. Wahl des 32. Landtages im Großherzogtum Hessen, 8. November 1902
    Bei der Wahl des 32. Landtages im Großherzogtum Hessen werden 25 Abgeordnete neu gewählt. Es ergibt sich folgende Mandatsverteilung: ... »Details
  3. Eröffnung des neugewählten Landtags in Darmstadt, 25. November 1902
    Im Darmstädter Schloss eröffnet Großherzog Ernst Ludwig (an seinem Geburtstag) den neugewählten Hessischen Landtag (siehe 9. November 1902). In den vorangegangenen Wahlen erzielte die seit der Reichsgründung tonangebende nationalliberale Partei mit nur 17 von 50 Mandaten ihr bisher schwächstes Ergebnis. ... »Details
  4. Anträge auf Professuren der Nationalökonomie an der Universität Gießen, 27. Februar 1903
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags verweist einen Antrag des Abgeordneten Philipp Köhler (1859–1911; Antisemiten), der von der Mehrheit der Kammer mit unterzeichnet wurde, an einen Ausschuss. Danach wird die Regierung ersucht, neben dem bestehenden Gießener Lehrstuhl von Nationalökonomie auch einen Lehrstuhl für Agrarwissenschaften einzurichten. Auch ein Antrag der Sozialdemokraten, ... »Details
  5. Regierungsvorlage für ein neue Wahlgesetz in Hessen, 5. März 1903
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen legt einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Zweite Kammer aus 55 Mitgliedern besteht, von denen 15 (statt bisher 10) von den größeren Städten gewählt werden. Die anderen 40 Abgeordneten werden nach Wahlkreisen von den anderen Städten und den Landgemeinden gewählt. Die Wahlen zur Zweiten Kammer sind direkt ... »Details
  6. Staatsvertrag Hessens mit Baden über die Gemeinde Kürnbach, 9. Dezember 1903
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt den Staatsvertrag des Großherzogtums Hessen mit dem Großherzogtum Baden über die Auflösung des Kondominats an der Gemeinde Kürnbach. Der hessische Teil von Kürnbach wird damit gegen eine Entschädigung an Baden abgetreten. Das Großherzogtum Hessen verliert damit etwa 1000 Einwohner.(OV) ... »Details
  7. Beratung über das Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 1. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags berät den am 30. Januar 1903 vorgelegten Entwurf eines Landtagswahlgesetzes. Die Kammer nimmt den Artikel mit dem Grundsatz der direkten Wahl gegen die vier Stimmen der Nationalliberalen an. Dagegen lehnt sie den Artikel ab, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer neu regelt. Das betrifft sowohl eine Vorlage, nach der die städtischen Abgeordneten um ... »Details
  8. Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der ... »Details
  9. Zweite Kammer des Hessischen Landtags bewilligt Gelder für Bauten in Bad Nauheim, 6. November 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt tritt zusammen und bewilligt umfangreiche Summen für die großherzoglichen Bauten in Bad Nauheim. Sie finanziert damit die unter der Leitung des Großherzoglichen Regierungsbauinspektors Wilhelm Jost (1874–1944) geplanten Neubauten, unter anderem den 1905 bis 1912 im Jugendstil errichteten Sprudelhof als Herz der Bad Nauheimer Kuranlagen. ... »Details
  10. Vorlage des Etats für das Jahr 1905 im Hessischen Landtag, 18. November 1904
    Der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) wird der Etat für das Haushaltsjahr 1905 vorgelegt. Der amtierende Finanzminister Feodor von Gnauth (1854–1916) gibt bekannt, dass sich die Finanzlage des Großherzogtums wiederum erheblich verbessert habe.(OV) ... »Details
  11. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Erhebung von Gemeindeabgaben in Hessen, 21. Dezember 1904
    Die Großherzogliche Regierung legt der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags einen Gesetzentwurf zur Erhebung von Gemeindeabgaben vor, die als Ergänzungssteuern zur direkten Einkommens- und Realbesteuerung in Betracht kommen. Damit soll den Gemeinden, um ihnen gegenüber den stetig wachsenden Ausgaben neue Einnahmequellen zu ermöglichen und zugleich einen Ersatz für die demnächst ... »Details
  12. Kirchenpolitische Debatte im Hessischen Landtag in Darmstadt, 7. Februar 1905
    Im Rahmen der Etatberatungen in der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt äußert sich der Zentrumsabgeordnete Dr. Adam Joseph Schmitt (1855–1928) (Mainz) in einer längeren Rede zu kirchenpolitischen Fragen: ... »Details
  13. Annahme eines Gesetzentwurfs zum Beerdigungswesen in Hessen, 3. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags stimmt einem Gesetzentwurf zum Beerdigungswesen zu. Danach ist für jede Gemeinde im Großherzogtum durch Ortsstatut eine Begräbnis- und Friedhofsordnung zu erlassen, die die religiösen Anschauungen der Kofessionsgemeinden und religiösen Verbände zu berücksichtigen hat.(OV) ... »Details
  14. Annahme eines Gesetzentwurfs zur Landwirtschaftskammer in Hessen, 5. April 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt einem Gesetzentwurf zur Landwirtschaftskammer mit Änderungen zu. Die von der Regierung vorgeschlagene Bildung von Berufsverbänden wird zugunsten einer korporativen Zusammenfassung aller Landwirte in einem Berufsverband und der Bildung der Landwirtschaftskammer aufgegeben.  ... »Details
  15. Gesetz zur Errichtung technischer Privatschulen in Hessen, 14. Juni 1905
    Die im Ständehaus in der großherzoglichen Haupt- und Residenzstadt Darmstadt tagende Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) stimmt dem Gesetzentwurf zur Errichtung und Leitung staatlich überwachter technischer Privatunterrichtsanstalten zu. Danach bedarf die Errichtung oder Leitung einer solchen Einrichtung der Genehmigung des Ministeriums des Innern, ... »Details
  16. Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach ... »Details
  17. Übernahme der hessisch-thüringischen Staatslotterie durch Preußen, 5. Juli 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt stimmt dem Staatsvertrag mit dem Königreich Preußen und den thüringisch-anhaltischen Staaten zu. Danach wird die hessisch-thüringische Staatslotterie von Preußen übernommen. Die Kammer nimmt zudem das Gesetz betreffend das Spiel in außerhessischen Lotterien an.Außerdem stimmt die Zweiten Kammer des Landtags dem Gesetzentwurf über die ... »Details
  18. Erste Kammer des Hessischen Landtags lehnt Gemeindesteuergesetz ab, 20. Oktober 1905
    Die Erste Kammer des Hessischen Landtags stimmt dem Gesetzentwurf zum Gemeindesteuergesetz in der von der Zweiten Kammer genehmigten Fassung nicht zu und gibt ihn an die Regierung zur Bearbeitung zurück.(OV) ... »Details
  19. Debatte über die Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 24. Oktober 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts. Sie lehnt dabei den Antrag der Ersten Kammer ab, in dem die Annahme des Gesetzentwurfs davon abhängig gemacht wird, dass die Befugnisse der Ersten Kammer erweitert werden. ... »Details
  20. Thronrede des Großherzogs zur Schließung des Hessischen Landtags, 26. Oktober 1905
    Die Wahlperiode des Hessischen Landtags wird von Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) durch eine Thronrede geschlossen. Der Großherzog bedauert darin, dass sowohl die Wahlrechtsreform wie die Reform einer Gemeindesteuererhebung gescheitert sind.1=Vgl. die Eröffnung des neuen Landtags am 19. Dezember 1905. (OV) ... »Details
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