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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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28 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = IG Metall (Deutschland, Bundesrepublik)' in 5104 Dokumenten

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  1. Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Metallindustrie durch die IG Metall, 31. Mai 1951
    Die IG Metall-Bezirksleitung Frankfurt am Main kündigt mit Wirkung zum 15. Juni 1951 sämtliche Lohn- und Gehaltstarife in der hessischen Eisen-, Metall- und Elektroindustrie und fordert eine Erhöhung des Arbeiter-Ecklohns um zwölf Pfennig pro Stunde von 1,37 DM auf 1,49 DM sowie eine entsprechende Erhöhung der Gehälter der Angestellten. Die Gewerkschafts-Bezirksleitung führt als Gründe ... »Details
  2. Ablauf des Lohn- und Gehaltsabkommens für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie im Tarifgebiet Hessen, 15. Juni 1951
    Gemäß der Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife für die Beschäftigten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in Hessen durch die Bezirksleitung der IG Metall in Frankfurt am Main am 31. Mai 1951 endet die Laufzeit der bestehenden Tarifvereinbarung. Die Unternehmer weigern sich jedoch, unmittelbar in Neuverhandlungen einzutreten und zögern den Beginn der ersten Verhandlungsrunde um ... »Details
  3. Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie beschließt Verhandlungsstrategie im Tarifstreit, 21. Juni 1951
    Die Mitgliederratssitzung des Arbeitgeberverbandes der hessischen Metallindustrie beschließt seine Strategie für die erste Verhandlungsrunde im Tarifstreit mit der IG Metall. Die Frankfurter Bezirksleitung der Metallgewerkschaft hatte am 31. Mai 1951 sämtliche bestehenden Lohn- und Gehaltstarife für die Beschäftigten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in Hessen mit Wirkung zum 15. Juni ... »Details
  4. Ergebnisloses Ende der ersten Verhandlungsrunde im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie, 4. Juli 1951
    Die erste Verhandlungsrunde im Tarifstreit zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband der Hessischen Metallindustrie endet ohne Ergebnis. Die Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite lehnen gemäß einer am 21. Juni getroffenen Vereinbarung zur Festlegung der Verhandlungsstrategie die gewerkschaftliche Lohnforderung (Erhöhung des Ecklohns um zwölf Pfennig pro Stunde) kategorisch ab und ... »Details
  5. Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft lehnt gewerkschaftliche Lohnforderungen ab, 12. Juli 1951
    Das branchenübergreifende Koordinierungsgremium der deutschen Wirtschaftsverbände, der am 23. Februar 1950 gegründete Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft, beschließt, alle gewerkschaftlichen Lohnforderungen abzulehnen. Dieser Entschluss, der am folgenden Tag als Erklärung zur „Lohn- und Preisfrage“ veröffentlicht wird0=Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, ... »Details
  6. „Lohndiktat“ der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie, 16. Juli 1951
    Im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie steht die zweite Verhandlungsrunde im Zeichen einer vom Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft am 12. Juli 1951 vereinbarten Empfehlung an die angeschlossenen Unternehmerverbände, angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage und (nach Ansicht der Arbeitgeber) unbegründeter Befürchtungen über einen weiteren ... »Details
  7. Erste Kampfmaßnahme im Tarifstreit in der hessischen Metallindustrie: Lohnkommission der IG Metall empfiehlt Verweigerung von Überstunden, 23. Juli 1951
    Die große Lohnkommission der Arbeitnehmervertretung Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) fasst den Beschluss, als erste Kampfmaßnahme im Tarifstreit mit dem Arbeitgeberverband der hessischen Metallindustrie ihren Mitgliedern in den Belegschaften die Verweigerung von Überstunden (beginnend ab Montag, den 30. Juli) zu empfehlen. Ausschlaggebend für die Empfehlung und den damit eingeleiteten ... »Details
  8. Die IG Metall entscheidet, das Tarifgebiet Hessen zur Führung eines Arbeitskampfes auszuwählen, 8.-10. August 1951
    Auf einer Beiratssitzung der IG Metall fällt die Entscheidung, im Bereich des Tarifgebietes Hessen einen Arbeitskampf durchzuführen. Die Gewerkschaftsvertreter, die zusammengekommen sind, um die Tarifbewegung in Hessen und Nordrhein-Westfalen zu koordinieren, beschließen, dass Hessen die „Tarif-Führerschaft“ übernehmen soll.0=Vgl. Arnold Bettien, Arbeitskampf im Kalten Krieg. Hessische ... »Details
  9. Beschäftigte im hessischen Heizungshandwerk und in der Heizungsindustrie legen die Arbeit nieder, 13. August 1951
    Nach der Aufkündigung des Lohnabkommens für das Klempner-, Installateur-, Zentralheizungsbauer- und Kupferschmiedehandwerk am 30. Juni 1951, erfolglosen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite und einer am 25. Juli durchgeführten Urabstimmung in den Betrieben legen etwa 1.000 Arbeiter im Heizungshandwerk und in der Heizungsindustrie die Arbeit nieder. Die Forderungen der IG Metall für das ... »Details
  10. IG Metall beschließt Durchführung einer Urabstimmung in der hessischen Metallindustrie, 13. August 1951
    Die Industriegewerkschaft Metall fasst den Beschluss, die Beschäftigten in der hessischen Metallindustrie zu einer Urabstimmung aufzufordern. Gegenstand der Urabstimmung ist die Frage, ob sich die hessischen Metall-Beschäftigten dazu entschließen, der Gewerkschaft den Auftrag zu erteilen „die notwendigen Massnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen [Erhöhung des Arbeiterlohns um zwölf ... »Details
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