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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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85 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Hessen-Darmstadt. Landtag' in 5104 Dokumenten

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  1. Erste Ziehung der Großherzoglichen Landeslotterie, 9. April 1900
    Im Großherzogtum Hessen findet die erste Ziehung der Großherzoglich Hessischen Landeslotterie statt. Zur Durchführung kommt eine Klassenlotterie in fünf Klassen, für die sowohl ganze Lose als auch Teil-Lose erhältlich sind. Ein ganzes Klassenlos ist für 33 Mark zu haben, das Voll-Los für alle Klassen wird zum Preis von 165 Mark ausgegeben. Hauptgewinn in der ersten Klasse ist eine Summe ... »Details
  2. Ablehnung der Erhöhung der Lehrergehälter im Großherzogtum Hessen, 6. Juli 1900
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen lehnt die von der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beschlossene Erhöhung der Lehrergehälter als zu weitgehend ab. Sie erkennt jedoch die Notwendigkeit an, die Besoldung der Lehrer zu verbessern. Ein von der Regierung vorgeschlagenes Gesetz zur Besoldungsanhebung wird jedoch umgekehrt von der Zweiten Kammer des Landtags als ungenügend abgelehnt.(OV) ... »Details
  3. Budgetvorlage im Hessischen Landtag, 13. Dezember 1900
    Der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt wird das Budget für das Haushaltsjahr 1901–1902 vorgelegt. Die geplanten Ausgaben übersteigen dabei die Einnahmen um 1.979.114 Reichsmark. Dieses Defizit soll nach Angaben des Ministers aus den Überschüssen der vergangenen Jahre gedeckt werden.(OV) ... »Details
  4. Ablehnung eines Schiedsgerichts zwischen England und den Buren durch den Hessischen Landtag, 21. Dezember 1900
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags lehnt einen von dem Abgeordneten des Hessischen Bauernbundes Philipp Köhler (1859–1911) eingebrachten Antrag, ein Schiedsgericht zwischen England und den südafrikanischen Buren herbeizuführen, mit 22 zu 22 Stimmen ab. An der Diskussion beteiligen sich unter anderem die Abgeordneten Wilhelm Bähr (1863–1938; Bauernbund), Carl Ulrich (1853–1933; ... »Details
  5. Beschluss des Hessischen Landtags zu Arbeitslöhnen und Koalitionsfreiheit, 28. Februar 1901
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt nach langer Debatte mit 15 zu 13 Stimmen einen Antrag an, der die Regierung des Großherzogtums ersucht, den Ständen baldigst eine statistische Aufstellung über die in den Betrieben im Großherzogtum gezahlten Mindest- und Höchstlöhne zukommen zu lassen. Die Kammer hofft in dem beschlossenen Antrag außerdem, daß ... »Details
  6. Anfrage des Hessischen Landtags zu den Arbeitern im Staatsdienst, 1. März 1901
    Die zweite Kammer des Hessischen Landtags bittet die hessische Landesregierung nach einer Anfrage der Abgeordneten Ulrich und Genossen (SPD) um eine statistische Zusammenstellung über die wirtschaftliche Lage der im Staatsdienst beschäftigten Arbeiter, insbesondre über die in den einzelnen Betrieben beschäftigten Löhne in ihrem Mindest- und Höchstmaß. Die Kammer hofft, daß auch den im ... »Details
  7. Erster Parlamentarischer Abend mit dem Großherzog in Darmstadt, 7. März 1901
    Der Präsident der Zweiten Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen (Landstände des Großherzogtums Hessen), Wilhelm Haas (1839–1913; Nationalliberale Partei), lädt zu einem größeren Parlamentarischen Abend in das Hotel „Zur Traube“ in Darmstadt. Als bekannt wird, dass auch der Großherzog eingeladen ist und sein Erscheinen zugesagt hat, interessieren sich die Journalisten vor ... »Details
  8. Debatte über die Anstellung jüdische Richter im Großherzogtum, 20. November 1901
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt debattiert kontrovers über die Anstellung jüdischer Richter im Großherzogtum. Die Kammer erwartet, daß bei der Anstellung von Beamten der prinzipielle Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt werde. An der Debatte beteiligen sich unter anderem die Abgeordneten Köhler (Langsdorf)0=Köhler, der die Deutsche Reformpartei ... »Details
  9. Vorlage eines Regentschaftsgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Dezember 1901
    Zwei Tage nach der Ehescheidung Großherzog Ernst Ludwigs (1868–1937) wird der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags durch die Regierung ein Regentschaftsgesetz vorgelegt. Das Gesetz sieht vor, dass eine Regentschaft einzusetzen ist, wenn der Großherzog noch minderjährig ist. Außerdem wird eine Regentschaft erforderlich, wenn ein Großherzog dauerhaft verhindert ist, persönlich die ... »Details
  10. Ausdehnung der hessischen Landeslotterie auf Oldenburg, 18. Februar 1902
    Die Zweite Kammer des Landtags des Großherzogtums Hessen stimmt dem Staatsvertrag zu, mit dem die hessische Landeslotterie auf das Gebiet des Großherzogtums Oldenburg ausgedehnt wird.(OV) ... »Details
  11. Hessischer Landtag erfragt Gründe für die Ehescheidung des Großherzogs, 20. Februar 1902
    Die Büro- und Fraktionsvorstände der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags in Darmstadt beschließen ein Gesuch an Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937), die Gründe für seine Ehescheidung mitzuteilen.(OV) ... »Details
  12. Debatte im Hessischen Landtag über Steuer- und Finanzfragen, 14. März 1902
    Nach vierwöchiger Beratung genehmigt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags den Haushalt für 1902. Um den im Haushalt bleibenden Fehlbetrag zu decken, hatte die großherzogliche Regierung vorgeschlagen, die Vermögenssteuer zu erhöhen. Die Zentrumsfraktion beantragt, die Vermögen von 3.000 bis 15.000 Mark von der Erhöhung auszunehmen. Die Nationalliberalen und die Antisemiten stellen ... »Details
  13. Erklärung der großherzoglichen Regierung zur Zollfrage, 25. März 1902
    Staatsminister Karl Rothe (1840–1906) erklärt in der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags auf die Anfrage des Abgeordneten Graf Oriola (1854–1910), die großherzogliche Regierung stehe auf dem Boden den Zollvorlage und halte im Interesse der Handelsverträge eine Tarifänderung für gefährlich.(OV) ... »Details
  14. Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902
    Die Kommission der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beantragt nach der Vorlage der Regierung, die Zahl der städtischen Abgeordneten zu vermehren und die Städte Mainz, Darmstadt und Gießen durch ihre Oberbürgermeister in der Ersten Kammer vertreten zu lassen. Die Kommission spricht sich außerdem für das direkte Wahlrecht aus. Ein Antrag der Nationalliberalen auf Einführung der ... »Details
  15. Beratungen der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt über die Wahlrechtsreform, 7. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät über eine Wahlrechtsreform, wozu ein von der Regierung am 5. März 1901 verabschiedeter Entwurf vorliegt. Danach soll im Großherzogtum Hessen das direkte Wahlrecht eingeführt werden. Demgegenüber entfällt die Bestimmung, dass ein Wähler in keinem fremden Untertanenverband stehen darf. Er ... »Details
  16. Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.(OV) ... »Details
  17. Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein ... »Details
  18. Hessischer Landtag beschließt Regelung des kirchlichen Eigentumsrecht, 26. Juni 1902
    Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten stimmt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags der Vorlage zur Regelung des kirchlichen Eigentumsrechts zu. Nach dieser Regelung gehen Gebäude, welche gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, wie Kirchen, Kapellen, Bethäuser oder Pfarrhäuser und ebenso das die Kirche umgebende Gelände, die zum Pfarrhause gehörigen Hofreiten und Hausgärten, die ... »Details
  19. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  20. Erstes deutsches Denkmalschutzgesetz im Großherzogtum Hessen, 16. Juli 1902
    Das Großherzogtum Hessen erhält als erster Staat Deutschlands ein kodifiziertes Denkmalschutzgesetz. Die dem Erlass des Gesetzes vorausgehende Diskussion um die legislative Verankerung des Denkmalschutzes orientierte sich vor allem an einem entsprechenden französischen Gesetz vom 30. März 1887. Am 27./28. September 1899 verabschiedete schließlich die Generalversammlung des 1852 gegründeten ... »Details
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