Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
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- Beratungen der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt über die Wahlrechtsreform, 7. Juni 1902
Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät über eine Wahlrechtsreform, wozu ein von der Regierung am 5. März 1901 verabschiedeter Entwurf vorliegt. Danach soll im Großherzogtum Hessen das direkte Wahlrecht eingeführt werden. Demgegenüber entfällt die Bestimmung, dass ein Wähler in keinem fremden Untertanenverband stehen darf. Er ... »Details