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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

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45 Treffer für Ihre Suche nach 'Sachbegriff = Wahlrecht' in 5104 Dokumenten

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  1. Vorlage eines neuen Wahlgesetzes im Hessischen Landtag, 5. März 1901
    Die hessische Regierung legt dem Hessischen Landtag eines neues Wahlgesetz vor, dessen wesentliche Bestimmungen lauten: ... »Details
  2. Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902
    Die Kommission der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beantragt nach der Vorlage der Regierung, die Zahl der städtischen Abgeordneten zu vermehren und die Städte Mainz, Darmstadt und Gießen durch ihre Oberbürgermeister in der Ersten Kammer vertreten zu lassen. Die Kommission spricht sich außerdem für das direkte Wahlrecht aus. Ein Antrag der Nationalliberalen auf Einführung der ... »Details
  3. Beratungen der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt über die Wahlrechtsreform, 7. Juni 1902
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät über eine Wahlrechtsreform, wozu ein von der Regierung am 5. März 1901 verabschiedeter Entwurf vorliegt. Danach soll im Großherzogtum Hessen das direkte Wahlrecht eingeführt werden. Demgegenüber entfällt die Bestimmung, dass ein Wähler in keinem fremden Untertanenverband stehen darf. Er ... »Details
  4. Beschluss zur Reform des Wahlrechts im Hessischen Landtag, 20. Juni 1902
    Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt beschließt in erster Lesung eine Reform des Wahlrechts. Darin enthalten ist das Prinzip der direkten Wahl und der Wahlpflicht, die auf den entschiedenen Widerstand der großherzoglichen Regierung stößt.(OV) ... »Details
  5. Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902
    Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der ... »Details
  6. Thronrede Großherzog Ernst Ludwigs und Schließung des Hessischen Landtags, 11. Juli 1902
    Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) schließt den Hessischen Landtag mit einer Thronrede, in der er den Abgeordneten für ihre Pflichttreue bei der anstrengenden Arbeit während der abgelaufnen Tagung dankt. Er bedauert, dass wegen der Kürze der Zeit die Verhandlungen über eine Änderung des Wahlgesetzes, vor allem was die Einführung der direkten Wahlen betrifft, nicht ... »Details
  7. Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der ... »Details
  8. Erste Kammer des Hessischen Landtags behandelt Wahlrechtsreform, 21. Juni 1905
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt stimmt in ihren Beratungen der Wahlrechtsreform sowohl dem Antrag des Ausschusses einstimmig zu, nach der die Wahl zum Landtag direkt erfolgen soll, als auch einem von 21 Mitgliedern der Ersten Kammer eingebrachten Entwurf, der als Gegengewicht die Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer nach ... »Details
  9. Debatte über die Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 24. Oktober 1905
    Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt berät den Gesetzentwurf zur Reform des Landtagswahlrechts. Sie lehnt dabei den Antrag der Ersten Kammer ab, in dem die Annahme des Gesetzentwurfs davon abhängig gemacht wird, dass die Befugnisse der Ersten Kammer erweitert werden. ... »Details
  10. SPD-Demonstrationen gegen Dreiklassenwahlrecht, 12. Januar 1908
    Am Tag der preußischen Landtagswahlen demonstriert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) in Frankfurt am Main mit zahlreichen Versammlungen und insgesamt 16 Protestzügen durch die Innenstadt gegen ihre Benachteiligung durch das Dreiklassenwahlrecht. ... »Details
  11. Thronrede des Großherzogs zur Eröffnung des Hessischen Landtags, 17. Dezember 1908
    Zur Eröffnung des 34. Hessischen Landtags hält Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) eine Thronrede, in der er ankündigt, dem Landtag würden bedeutungsvolle Aufgaben zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Er führt unter anderem aus:  ... »Details
  12. Versammlung fordert Übertragung des Reichswahlrechts auf Preußen, 8. Januar 1910
    In Frankfurt am Main tritt eine Versammlung des Nationalsozialen Wahlvereins, des Demokratischen Vereins und des Vereins der Fortschrittsparteien zusammen. Die Versammlung nimmt eine Resolution an, mit der die Übertragung des Reichswahlrechts auf Preußen und eine Neubegrenzung der Wahlkreise nach der Bevölkerungszahl gefordert wird.(OV) ... »Details
  13. Großkundgebung zur Wahlrechtsfrage in Frankfurt, 27. Februar 1910
    An einer Großkundgebung zur Wahlrechtsreform, die von der SPD, der Fortschrittlichen Volkspartei (FVP) und anderen demokratischen Verbänden auf der Hundswiese in Frankfurt am Main veranstaltet wird, nehmen 60.000 Menschen teil. Dazu hat möglicherweise auch beigetragen, dass die Polizei gegen Kundgebungen und Protestzüge der SPD am 13. und 17. Februar mit Gewalt gegen die Demonstranten ... »Details
  14. Annahme des Wahlgesetzes in der Ersten Kammer des Hessischen Landtags, 3. Februar 1911
    Das Wahlgesetz wird von der Ersten Kammer des Hessischen Landtags (den Landständen des Großherzogtums Hessen) im Ständehaus in Darmstadt einstimmig angenommen.(OV) ... »Details
  15. Annahme des Wahlreformgesetzes im Hessischen Landtag, 23. Mai 1911
    Nach langer politischer Auseinandersetzung nimmt der Hessische Landtag das Wahlreformgesetz an, das im Laufe der letzten vier Wahlperioden immer wieder beraten worden war. Mit dem Gesetz wird im Großherzogtum Hessen das „Pluralwahlrecht“ eingeführt.(OV) ... »Details
  16. Reform des Landtagswahlrechts im Großherzogtum Hessen, 3. Juni 1911
    Mit dem Gesetz die Landstände betr. wird das Landtagswahlrecht im Großherzogtum Hessen reformiert. Nach vielen Vorstößen vonseiten der Zentrumspartei und der Sozialdemokraten wird die indirekte Wahl und der Zensus abgeschafft und für die Zweite Kammer durch die direkte und geheime Wahl ersetzt. Die Zahl der Abgeordneten wird für die größeren Stadt auf 15 und für die ländliche Wahlbezirke ... »Details
  17. Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915
    Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. ... »Details
  18. SPD-Forderung nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht für den Landtag im Großherzogtum, 30. April 1917
    Die SPD-Fraktion im Landtag des Großherzogtums Hessen beantragt die baldige Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts bei den hessischen Landtagswahlen.(OV) ... »Details
  19. Antrag der Sozialdemokraten auf das Frauenwahlrecht, 4. Mai 1917
    Am 4. Mai 1917 stellen die Sozialdemokraten im Verfassungsausschuss des Deutschen Reichstages erneut Reformanträge, die unter anderem das Frauenwahlrecht fordern.0=Wiesbadener Zeitung. Rheinischer Kurier, Nr. 226, 4.5.1917, S. 2: Reformanträge der Sozialdemokraten. Der Antrag wird jedoch abgelehnt, das Frauenwahlrecht wird schließlich erst nach Kriegsende und mit Gründung der Weimarer Republik ... »Details
  20. Positive Stellungnahme der hessischen Regierung zur Wahlrechtsreform, 10. Oktober 1917
    Die Regierung des Großherzogtums Hessen antwortet in der Zweiten Kammer des Landtages (Landstände des Großherzogtums Hessen) im Ständehaus am Luisenplatz in Darmstadt auf den vor einiger Zeit von den Sozialdemokraten eingebrachten Antrag, das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für die Landtagswahlen, wie auch für die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialvertretungen einzuführen. ... »Details
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