Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Klöster und Orden

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4720 Waldeck
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Ortskennziffer
63500203006

Kreuzherren Höhnscheid

370 m über NN
Gemarkung Bühle, Gemeinde Bad Arolsen, Landkreis Waldeck-Frankenberg
Basisdaten | Geschichte | Besitz | Ausstattung | Nachweise | Zitierweise | Indizes
Basisdaten

Abstract:

1468 übernimmt der Orden der Kreuzherren das Kloster Höhnscheid auf Wunsch der Grafen von Waldeck von Augustinerchorfrauen. Die Kanoniker gehören zur strengen Oberservantenrichtung und widmen ihr Leben dem Gebet, Gottesdiensten und der Marienverehrung. Die Grafen von Waldeck schließen das Kloster 1527 und übernehmen den Besitz. Im 18. Jahrhundert wird die Anlage barock umgestaltet und als Schloss Höhnscheid ausgebaut.

Orden:

Kreuzherren

Alte Diözesanzugehörigkeit:

Kirchenprovinz Mainz, Erzbistum Mainz, Archidiakonat St.Peter zu Fritzlar, Archipresbyterat Fritzlar

Typ:

Männerkloster

Territorium:

  • Grafschaft Waldeck

Historische Namensformen:

Bezeichnung der Institution:

1468 noch Wüstung

Lagebezug:

13 km südöstlich von Bad Arolsen

Lage:

Zwischen Wolfhagen und Freienhagen gegenüber der Weidelsburg gelegen.

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3507717, 5682939
UTM: 32 U 507640 5681106
WGS84: 51.281235° N, 9.109543° O

Geschichte

Geschichte:

1468 wird das aufgelöste Augustinerchorfrauenkloster von den Grafen Walram, Otto, Philipp und Philipp von Waldeck den Kreuzherren in Falkenhagen angeboten und von diesen aufgebaut. Der Erzbischof von Mainz, nicht jedoch der für die vertriebenen Nonnen zuständige Abt von Corvey, gibt seine Zustimmung.

1482 regelt ein Vertrag zwischen den Grafen von Waldeck, der Abtei Corvey, dem Kloster und der Stadt Wolfhagen die Besitzansprüche. Auseinandersetzungen mit der Stadt um Wald und Baurechte bestimmen weiter das konfliktreiche Zusammenleben.

An der Spitze des Klosters steht ein Prior, der seit 1469 Mitglied des Generalkapitels des Ordens ist. Das Kloster gehört zur strengen Observantenbewegung, stellt die Befolgung der klösterlichen Regeln, Chordienst, Messfeiern und Marienverehrung in den Mittelpunkt. Der Abt ist im Orden als Visitator tätig. Seit 1488 ist der Kreuzherrenorden durch Papst Innozenz VIII. von der bischöflichen Jurisdiktion befreit und damit exemt.

In der Reformationszeit hebt Graf Philipp IV. von Waldeck das Kloster auf. Er übernimmt den Besitz und nutzt ihn als gräfliches Meiergut. Die Klosterinsassen werden abgefunden, die Gebäude werden als Witwensitz seit 1576 durch die Frau des Grafen Samuel von Waldeck genutzt. Der Versuch einer Reaktivierung des Ordens in Höhnscheid im Jahr 1630 scheitert und das Kloster wird endgültig aufgegeben, 1720 dann durch die Grafen von Waldeck an Johann Wilhelm von Leliwa als Lehen vergeben.

Ersterwähnung:

1468

Aufhebungsjahr:

1527

Organisation:

Prior Heinrich und Konvent (1486) [HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 8691]

Besitz

Besitz:

Zum Besitz gehören die Dörfer Ippenhagen, Alveringhausen und Leckringhausen.

Ausstattung

Gebäude:

1811 verkauft die Familie von Leliwa mit Zustimmung der Grafen von Waldeck das ehemalige Klostergut an die Schenken zu Schweinsberg; 1871 und 1919 wechseln wiederum die Besitzer, die Umbauten vornehmen. 1960 übernimmt die Waldeckische Domanialverwaltung Schloss, Landwirtschaft und Wald und baut die Anlage als Freizeit- und Erholungsheim aus.

Nachweise

Quellen:

Gedruckte Quellen:

Literatur:

Germania Sacra-ID:

30366

Zitierweise
„Kreuzherren Höhnscheid, Gemeinde Bad Arolsen“, in: Klöster <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/kl/id/14281> (Stand: 29.11.2021)
Indizes

Sachbegriffe: