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Festakt zur Angliederung des Freistaats Waldeck an Preußen,
Arolsen 1. April 1929

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Polizeieinheit und Zuschauer bei der Eingliederung Waldecks an Preußen,
Arolsen 1. April 1929

Festakt zum Vollzug der Vereinigung des Freistaats Waldeck mit Preußen in Arolsen, 1. April 1929

Das Reichsgesetz vom 7. Dezember 1928, in dem die Vereinigung des Freistaats Waldeck mit Preußen geregelt ist, tritt in Kraft. Damit endet die Existenz des seit 1919 (zunächst als Freistaat Waldeck-Pyrmont) bestehenden Staates Waldeck, er wird Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau. Das Fürstentum Waldeck-Pyrmont, das im Krieg von 1866 zwischen Preußen und Österreich preußischer Seite stand und deshalb (anders als das benachbarte Kurfürstentum Hessen) einer Annexion entging, hatte im Oktober 1867 einen Akzessionsvertrag mit Preußen geschlossen. Demgemäß blieb das Fürstentum nominell selbständig. 1926 hatte der Freistaat Preußen den Akzessionsvertrag jedoch gekündigt. Die Auflösung und Eingliederung wurde schließlich unvermeidlich, weil das vormalige Fürstentum und seit 1918 als Freistaat bestehende Waldeck nach der Änderung des Gesetzes zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 9. April 1927 („Finanzausgleichsgesetz“, vgl. Reichsgesetzblatt 1927, Teil 1, Nr. 16, S. 91) finanziell allein nicht mehr lebensfähig ist.

Die Übergabe und Eingliederung des bisherigen Freistaats wird in einem Festakt in Arolsen vollzogen, bei dem die waldeckische Polizei in die preußische Polizei übernommen wird
(OV/KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Festakt zum Vollzug der Vereinigung des Freistaats Waldeck mit Preußen in Arolsen, 1. April 1929“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2004> (Stand: 30.1.2021)
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