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Regierungsvorlage zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen, 21. März 1951

Der Hessische Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) bringt die Regierungsvorlage über das „Gesetz zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen“ in den Landtag ein. Zinn fordert die rasche Beendigung der Entnazifizierung im Land, da auch eine bundesdeutsche Regelung bislang nicht in Sicht sei. Nur mit dem Abschluss dieser Maßnahme könne auch der Gedanke der Versöhnung im Volk reifen und zu einer gesellschaftlichen Entspannung beitragen. Kern des Gesetzes ist die Befreiung aller Personen, die von Sühnemaßnahmen betroffen sind, um ihnen die Eingliederung in das Berufs- und Erwerbsleben und die demokratische Gemeinschaft zu ermöglichen.

Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) erklärt, dass das Land nicht beabsichtige den Beamten, die von der Entnazifizierung betroffen sind, finanzielle Hilfen zu gewähren, da hierfür keine Mittel zur Verfügung stünden und eine bundesdeutsche Regelung noch ausstehe.
(MB)

Belege
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Empfohlene Zitierweise
„Regierungsvorlage zum Abschluss der Entnazifizierung in Hessen, 21. März 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3727> (Stand: 21.3.2022)
Ereignisse im Februar 1951 | März 1951 | April 1951
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