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Hessische Biografie

Portrait

Ulrica Louisa Landgräfin von Hessen-Homburg
(1731–1792)

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GND-Nummer

141448105

Hessen-Homburg, Ulrica Louisa Landgräfin von [ID = 6548]

* 1.5.1731 Hungen, † 12.9.1792 Homburg vor der Höhe, evangelisch
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Geburtsname:

Solms, Ulrica Louisa Prinzessin von

Weitere Namen:

  • Hessen-Homburg, Ulrike Louise Landgräfin von
Wirken

Werdegang:

  • 1751-1766 Regentin der Landgrafschaft Hessen-Homburg
  • regierte mit dem Hofrat F. K. K. von Creuz 15 Jahre
Familie

Vater:

Solms-Braunfels, Friedrich Wilhelm Fürst zu, * Braunfels 21.1.1696, † Braunfels 24.2.1761

Mutter:

Solms-Laubach, Sophia Magdalena Benigna Gräfin von, 1707–1744

Partner:

Verwandte:

Nachweise

Literatur:

Bildquelle:

Landgräfin Ulrike Louise geb. Solms-Braunfels, Ölbild, Schloss Bad Homburg vor der Höhe (Hessische Hausstiftung) Inv. 1.1.1187/WO B 8340 (beschnitten), in: Franz, Das Haus Hessen, Darmstadt 2012, S. 412

Leben

Ulrike Louise war seit dem Tod ihres Mannes 1751 die Repräsentantin der Dynastie, da der Sohn Friedrich noch minderjährig war. Landgraf Ludwig VIII. von Hessen-Darmstadt erkannte jedoch die Rechte der erst 19-jährigen Landgräfin nicht an und beanspruchte die vormundschaftliche Regentschaft über die 1622 eingerichtete Nebenlinie für sich. Er ließ das Homburger Schloss besetzen und erzwang von den Homburger Räten einen Vertrag, der ihm die maßgebliche Beteiligung an der Regierung bestätigte. Ulrike Louises Aufgaben wurden auf die Erziehung des Mündels beschränkt. Die Landgräfin sah nur einen Ausweg und wandte sich um Hilfe an den Kaiser. Um den erzwungenen Vertrag für ungültig erklären zu lassen, benutzte sie dasselbe Argument, mit dem der Darmstädter Landgraf ihre Regentschaft angefochten hatte: ihre Minderjährigkeit und die damit fehlende Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Ratifikation. Auf ihre Bitte verlieh Kaiser Franz I. der jungen Fürstin die vorzeitige Volljährigkeit, mit der sie beim Reichshofrat ihren Anspruch auf die alleinige Stellvertretung des minderjährigen Sohnes reklamierte. Sie verwies vorab auf die testamentarische Verfügung ihres verstorbenen Ehemanns, der sie zur alleinigen Regentin bestimmt hatte, argumentierte aber darüber hinaus mit dem dynastischen Herkommen und legte anhand von Urkunden und Akten sowie der Geschichtsschreibung dar, dass man in Hessen stets die Landgräfinnen den männlichen Verwandten vorgezogen habe. Das war auch in Darmstadt durchaus bekannt: Ein Rechtsgutachten der landgräflichen Räte stellte fest, dass man Landgräfinnen sogar auch in Contradictio als Regentinnen zugelassen habe, wie die dem Fürstenhaus so fatal gewesene Amalia Hanoica.

In einem neuen Vertrag wurden 1752 die Rechte der Landgräfin zwar grundsätzlich anerkannt; doch musste sie den Darmstädter Landgrafen als Mitvormund akzeptieren. In den folgenden Jahren wurde deutlich, dass Ludwig VIII., der den vertraglichen Abmachungen nicht nachkam, nicht an einer gütlichen Beilegung des Konflikts gelegen war. Ulrike Louises Regentschaft blieb bis zum Regierungsantritt des Sohnes von der andauernden Kontroverse belastet. Da man von Darmstadt aus schon den Regierungsantritt Friedrichs IV. mit dem Argument seiner Unmündigkeit hatte verhindern wollen, bat die Regentin beim Kaiser in aller Heimlichkeit um die Verleihung der vorzeitigen Volljährigkeit für ihren Sohn. Als die kaiserliche Bestätigung im März 1766 in Homburg eintraf, übergab sie Friedrich V. die Regierung, blieb ihm aber bis zu ihrem Tod die wichtigste Vertraute und Beraterin.

Pauline Puppel

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 412 f.)

Zitierweise
„Hessen-Homburg, Ulrica Louisa Landgräfin von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/141448105> (Stand: 25.3.2024)