Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Biografie

Portrait

Anna Landgräfin von Hessen
(1485–1525)

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GND-Nummer

116013346

Hessen, Anna Landgräfin von [ID = 5693Q1485-1525)]

* 14.9.1485 Wismar, † 12.5.1525 Rödelheim, Begräbnisort: Marburg, katholisch
Regentin
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Geburtsname:

Mecklenburg, Anna Herzogin von

Weitere Namen:

  • Mecklenburg, Anna von
Wirken

Werdegang:

  • 25.4.1514-1518 Regentin von Hessen
  • zunächst Beerdigung in der Marburger Franziskanerkirche, ihr Herz vermutlich in der Elisabethkirche; Gebeine am 27.5.1546 in die Marburger Elisabethkirche überführt

Funktion:

  • Hessen, Landgrafschaft, Regentin, 1514-1518
Familie

Vater:

Magnus II., Mecklenburg, Herzog, GND, * 1441, † Wismar 20.11.1503, ab 1477 regierender Herzog zu Mecklenburg

Mutter:

Pommern-Wolgast, Sophie Herzogin von, um 1485–1504

Partner:

  • Hessen, Wilhelm II. Landgraf von, 1469–1509, Verlobung am 5.8.1500, Vermählung (Beilager) am 20.10.1500 in Kassel
  • Solms-Laubach, Otto Graf von, * 11.5.1496, † 14.5.1522

Verwandte:

Nachweise

Literatur:

Bildquelle:

Epitaph Anna von Mecklenburg (Ausschnitt), Elisabethkirche Marburg (Foto: Bernd Dietrich), in: Franz, Das Haus Hessen. Ein biographisches Lexikon, Darmstadt 2012, S. 53

Leben

1508 setzte der schwer an Syphilis erkrankte Landgraf Wilhelm II. seine Frau testamentarisch zur vormundschaftlichen Regentin ein. Doch schon vor seinem Ableben machten Teile der Ritterschaft deutlich, dass sie eher bis zu den Sporen in Blut Waten wollten, als das Regiment der Landgräfin zu akzeptieren. 1509 begann daher der Kampf um die Regentschaft für den erst vierjährigen Sohn Philipp, den die Ritter mit Unterstützung der Herzöge von Sachsen zunächst für sich entscheiden konnten. Die Wettiner waren aufgrund einer Erbeinigung als nächste erbberechtigt, wenn die Landgrafen im Mannesstamm aussterben würden. Die Ritterschaft bestimmte ein Kollegium, das unter der Leitung des Landhofmeisters Ludwig von Boyneburg die Regierungsgeschäfte übernahm. Anna wurde von ihrem Sohn getrennt, beanspruchte aber auch weiterhin die Regentschaft und wandte sich mehrfach an Kaiser Maximilian um Hilfe. Entscheidend war letztlich, dass sich ein Teil des landständischen Kollegiums im August 1513 mit Boyneburg überwarf und ihm eigenmächtiges Handeln vorhielt. Die Landgräfin, die auch von ihrer Herkunftsfamilie unterstützt wurde, konnte die Stände davon überzeugen, dass sie die geeignetere Regentin sei. Als Mutter des Erbprinzen werde sie sich nicht nur für Philipps Wohl, sondern auch für das Wohl des Landes einsetzen.

Ende April 1514 wurde Anna durch einen von ihr nach Homberg berufenen Landtag als Regentin anerkannt, musste den Ständen aber weit reichende Zugeständnisse machen. Da sie nicht gewillt war, diese auch einzulösen, nahm die Unzufriedenheit bei Adel und Städten wieder zu. Obwohl Wilhelm II. vorgesehen hatte, dass Anna bis zum 18. Geburtstag des Sohnes regieren sollte, hatte die Landgräfin dem Kaiser bei einem erneuten Treffen in Innsbruck im Winter 1514/15 versprochen, Philipp an seinem 14. Geburtstag die Regierung zu übergeben. Maximilian I. erklärte daher den jungen Landgrafen im März 1518 für volljährig, erlaubte ihm aber, seine Mutter weiterhin an der Regierung zu beteiligen. Die Divergenzen mit den Ständen ließen sich jedoch gleichwohl nicht beilegen, so dass sich Anna im Folgejahr in ihr Wittum Spangenberg zurückzog. Hier heiratete die Landgräfin-Witwe, die man am Kaiserhof Frau Venus genannt hatte, im Herbst 1519 den gut 10 Jahre jüngeren, noch nicht selbständig regierenden Grafen Otto von Solms. Die daraus resultierende Verstimmung mit ihren Kindern wurde spätestens nach Ottos frühem Tod beigelegt, so dass Landgraf Philipp der in Rödelheim residierenden Mutter 1522 die Verwaltung der im Zuge der Niederwerfung der Sickingen’schen Adelsfronde unter Sequester gestellten Kronberger Güter im Taunus übertrug. Anna hat in ihren letzten Jahren noch die vormundschaftliche Regentschaft für ihren erst einjährigen Solms-Sohn Friedrich Magnus (1521–1561) übernommen. Sie stand der neuen Lehre Martin Luthers zeitlebens ablehnend gegenüber und versuchte daher stets, auch ihren Sohn Philipp beim alten Glauben zu halten. Die offizielle Einführung der Reformation in der Landgrafschaft hat sie nicht mehr erlebt.

Pauline Puppel

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 53 f.)

Zitierweise
„Hessen, Anna Landgräfin von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/116013346> (Stand: 25.3.2024)