Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1438 März 23

Entscheid im Streit zwischen Kassel und Kloster Anberg

Regest-Nr. 9092

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Kassel. Pergament, an 4 Stellen Löcher von Mäusefraß. Die 3 Siegel verloren.
Regesten: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel.
Regest
domina ... Qua cantatur letare Jherussalem. Hinrich Schucczenberg des Landgrafen oberster Schriver, Tillemanus Holloch, dessen Cappellan, Curg Mattinberg, dessen Schultheis, Bernhard Harbusch, Hans Munczer und Johann Goccze, Schöffen zu Cassel entscheiden als erwählte Schiedsrichter einen seit längerer Zeit zwischen dem Kloster zu dem Anberge einerseits und der Stadt Cassel andererseits schwebenden Streit über etliche Gärten (hobe) vor der Stadt, die verschiedene Bürger vom Kloster zu Waldrecht inne haben. Die Bestellung der Schiedsleute ist abseits des Klosters mit Wissen seines Vormunds Herrn Johann Fels geschehen. Die Gärten liegen teils vor dem Anberger Tore, insbesondere in den Garthusen bei der Rodemole, teils an anderen Orten vor der Stadt. Es wird nun folgendes stipulirt: 1. So oft ein Garten, sei es durch Aufgabe, Verzicht oder Kauf in andere Hände übergeht, hat der neue Erwerber dem Kloster zu Weinkauf zu geben: a) von den Gärten in den Garthusen oder vor dem Anberger Tore, die von beiden Seiten auf den Weg stoßen, der nach Wolfisanger geht, die genannt sind in den Garthusen, und (welcher Weg) Garthuser Straße heißt, je von einem Acker 3 Gulden; b) von den anderen Gärten 2 fl., mit billiger Berücksichtigung der Größe derselben. 2) Gärten, deren Besitz zu Waldrecht dem Erwerber durch seine Geburt zusteht, werden ohne Rücksicht auf ihre Lage der ganze Acker mit einem halben Viertel, der halbe oder viertel Acker mit einem Stübchen Weins empfangen. 3) Zu Vermeidung neuer Irrung wird ferner festgesetzt: wenn ein Ehegatte stirbt und der andere, dem der Garten bis dahin rechtlich zugestanden, sich wieder verheiratet, so findet kein neuer Empfang statt; beide Ehegatten bleiben lebenslänglich im Genusse des Grundstücks. - Wenn aber der überlebende Teil erst durch den verstorbenen Gatten zum Besitz derselben gelangt ist, so wird halber Weinkauf entrichtet, je nach Lage und Größe der Gärten von anderthalb Gulden abwärts. 4) Ersteigerung des Zinses der Gärten soll nicht stattfinden. 5) Verschweigung des Wechsels im Besitz der Gärten, einerlei aus welchem Anlaß ein solcher eintritt, und versuchte Hinterziehung der Gebührnis des Kloster soll mit doppelten Weinkaufes geahndet werden, wobei die Stadtbehörde es nicht an der nötigen Beihülfe fehlen lassen soll, ebenso wie sie 6) gegen säumige Zahler, sei es des Weinkaufs oder der jährlichen Gülte, hülfreiche Hand leisten wird.
Die Siegelung findet von beiden Seiten statt zu ausdrücklicher Beglaubigung der Anerkennung der erwählten Schiedsleute. Siegler: 1. Die Priorin Catharina und der ganze Convent des Klosters Anberg. 2. Bürgermeister und Rat der Stadt Cassel mit dem großen Insiegel.
Nachweise

Weitere Personen

Schucczenberg, Heinrich, oberster Schreiber · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Holloch, Tillemanus, Kaplan des Landgrafen · Mattinberg, Curg, Schultheiß · Harbusch, Bernhard · Munczer, Hans, Schöffe in Kassel · Fels, Johann, Vormund des Kloster Ahnaberg · Katharina, Äbtissin des Kloster Ahnaberg · Ahnaberg, Äbtissinnen, Katharina

Weitere Orte

Kassel, Schöffen · Ahnaberg (Gem. Kassel), Prämonstratenserinnenkloster · Kassel, Garthusen · Kassel, Anberger Tor · Kassel, Rodemole · Kassel, Straße nach Wolfisanger

Sachbegriffe

Schreiber, oberste · Kapläne · Schultheiße · Schiedsrichter, Wahl von · Schöffen · Besitzstreitigkeiten · Klöster · Gärten · Wein, Kauf von · Verkaufsgebühren · Hilfe, juristische · Abgaben · Flurnamen · Äcker · Geburtsrechte · Rechte, von Geburt an · Waldrechte · Gärten, Besitz zu Waldrecht · Wein · Eheleute, gemeinsamer Besitz von · Zahler, säumige · Gülten, jährliche · Vormünder · Vögte · Priorinnen · Nonnen · Konvente · Bürgermeister · Räte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Brunner, Stadtarchiv

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9092 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9092> (Stand: 19.04.2024)