Regesten der Landgrafen von Hessen
1498 Februar 8
Wilhelm III. nimmt die Stadt Wetzlar in seinen Schutz
Regest-Nr. 6342
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 91, Bl. 69. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 706 Nr. 1875. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er Bürgermeister, Rat, Bürger und Einwohner der Stadt Wetzlar, die er in sterckung und behulfirs erbfogdes und schirmers vom Heiligen Reich gehabt und noch hat, in seinen Schutz und Schirm für die nächsten 8 Jahre aufgenommen hat und sie an Leib und Gütern schützen will, als ob es ihn und sein Land selbst beträfe. Dafür werden sie dem Landgrafen jährlich Juni 24 100 fl. zahlen, alles jedoch unschädlich der Rechte des Reiches und ihres Erbvogtes.
Sekret des Ausstellers.
Uff donrstag nach unser lieben frauwen tag lichtwihung 1498. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Einwohner · Städte · Bürger · Heiliges Römisches Reich · Reiche, Heilige Römische · Vogteien · Schutz und Schirm · Güter · Schutzgelder · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6342 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6342> (Stand: 25.04.2024)