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KDR 100, TK25 1900 ff.

Reizberg

Wüstung · 224 m über NN
Gemarkung Oberweimar, Gemeinde Weimar (Lahn), Landkreis Marburg-Biedenkopf 
Siedlung | Statistik | Verfassung | Besitz | Kirche und Religion | Kultur | Wirtschaft | Nachweise | Zitierweise
Siedlung

Ortstyp:

Wüstung

Lagebezug:

ca. 7,5 km südwestlich Marburg

Lage und Verkehrslage:

Alte Malstatt des gleichnamigen Gericht auf dem Südwest-Hang der flachen Kuppe des Reizberges; Flurnamen: im Reizberg, Hagstuhl, Hanstiel, Dengelpad

Ersterwähnung:

1237

Siedlungsentwicklung:

Das 1237 erstmals bezeugte Gericht hatte noch 1523 seine Malstatt am R. Ende 16. Jahrhundert hatte die Malstatt ihre einstige Funktion jedoch schon eingebüßt. Das niedere Gericht wird 1565 und später an den Gerichtstühlen Oberweimar und Weitershausen gehegt, die peinlichen Fälle werden am Halsgericht in Marburg verhandelt. Gleichwohl hält sich der alte Name des Gericht bis zu dessen Auflösung 1821; seit Ende 14. Jahrhundert mitunter auch Gericht Oberweimar genannt

Historische Namensformen:

Bezeichnung der Siedlung:

  • iudicium 1237, gericht 1403, Hainstuel 1523
  • Gerichtsplatz

Burgen und Befestigungen:

  • Das 1237 erstmals bezeugte Gericht hatte noch 1523 seine Malstatt am R. Ende 16. Jahrhundert hatte die Malstatt ihre einstige Funktion jedoch schon eingebüßt. Das niedere Gericht wird 1565 und später an den Gerichtstühlen Oberweimar und Weitershausen gehegt, die peinlichen Fälle werden am Halsgericht in Marburg verhandelt. Gleichwohl hält sich der alte Name des Gericht bis zu dessen Auflösung 1821; seit Ende 14. Jahrhundert mitunter auch Gericht Oberweimar genannt

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3479200, 5625150
UTM: 32 U 479134 5623340
WGS84: 50.761454° N, 8.704148° O OpenLayers

Statistik

Ortskennziffer:

53402007003

Verfassung

Verwaltungsbezirk:

  • Bis 1237: Gericht der Gfsch. Ruchesloh. 1237: Gericht der Herrschaft Merenberg, seit 1328 Lehen der Grafen von Nassau-Saarbrücken. 1481 untersteht das Gericht der Landeshoheit des Landgraf 1571: Amt R. 1577 und später wird das Gericht dem Amt Marburg zugerechnet. - 1237: Beim Verkauf der merenberg. Gfsch. Ruchesloh an das Erzatift Mainz behält sich Konrad von Merenberg und a. das Gericht R. vor. Als Erben der Merenberger treten 1328 die Grafen von Nassau-Saarbrücken in die Gerichtherrschaft ein. Spätestens seit Anf. 15. Jahrhundert ist das Gericht R. nass. Lehen der Schenken zu Schweinsberg, der Vögte von Fronhausen und der Herren von Weitershausen (ungeteiltes Lehen). Durch Verpfändung und Verkauf fallen 1469 bzw. 1480 die Anteile der von Weitershausen an die Schenken zu Schweinsberg; mit dem Aussterben der Vögte von Fronhausen 1583/85 fallen auch deren Anteile an die Schenken. Seit 1403 beansprucht der Landgraf Herrschaftsrechte im Gericht R. 1481 schließen Landgraf Heinrich und die Schenken einen Vertrag zur Beilegung aller Streitigkeiten im Gericht ab. Danach stand dem Landgraf und a. die Heeresfolge, das Recht der Errichtung der Landwehren und Schläge im Gericht zu, dazu Vorgebot, Dienste, Bußen und Strafen seiner Leibeigenen, ferner das Vorgebot der Dienste aller Dorfbewohner in Cyriaxweimar, Gisselberg; ebenso in Niederwalgern, das mit Bede und Diensten zum Gericht Lohra gehört. Die Schenken haben Gebot, Verbot, Dienst, Folge, Lager und Futter ohne Nachteil der landgräflich Leibeigenen. Der Landgraf darf nur mit Zustimmung der Schenken am Gericht teilnehmen. Seit ca. 1520 versuchen die Landgrafen wiederholt, die Junker an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern. 1535/36 beansprucht Landgraf Philipp als Landesfürst das Halsger., 1552 den Angriff peinl. und bürgerl. Fälle und die Leibesstrafen. 1565: Das Gericht R. ist in die Gerichtstühle Oberweimar und Weitershausen untergliedert. 1570 schließt Landgraf Ludwig IV. mit lehnsherrl. Genehmigung der Grafen von Nassau einen Vertrag mit den Gerichtjunkern ab, der dem Landgraf und a. die hohe und peinl. Gerichtbarkeit, die hohe Jagd und die Aburteilungen von Beleidigungen und Ehesachen zuspricht. 1571 wird die peinl. Gerichtbarkeit vom Halsger. in Marburg wahrgenommen. Die Junker behalten die bürgerl. Gerichtbarkeit. Ein Vergleich zwischen Landgraf Friedrich II. und den Schenken von 1779/80 schränkte auch die Ausübung der niederen Gerichtbarkeit durch die Junker ein. 1821 wird das Gericht dem Landgericht Marburg eingegliedert. 1850 Aufhebung der verbliebenen Patrimonialger.barkeit der Schenken zu Schweinsberg. - Gerichtstätten: 1523 Hainstuhl b. R. (ca. 0,7 km nordöstlich Oberweimar). 1584: Kirchhof in Oberweimar, später Gerichthaus südlich des Kirchhofes. Galgen ca. 1 km westlich Oberweimar; Flurnamen Galgenberg, Galgenstrauch. - Gerichtbeamte: Schultheiß 1442. 1467: Je ein Schultheiß der Schenken zu Schweinsberg, der Vögte von Fronhausen, der Herren von Weitershausen sowie der landgräflichSchultheiß aus Niederweimar. Unterschultheiß 1524. 9 Gerichtschöffen 1467

Altkreis:

Marburg

Wirtschaft

Mittelpunktfunktion:

Zum Gericht R. gehören um 1400 und später: Allna, Cyriaxweimar, Dilschhausen (z. T.), Elnhausen (z. T.), Gisselberg, Haddamshausen, Hermershausen, Kehna, Neuhöfe (bis 1537), Oberweimar, Ronhausen, Weitershausen, Wolfshausen; dazu ferner 1414: Eichhof und Niederwalgern (bis 1797); 1444: Niederhof, Weiershausen, 1446: Nesselbrunn, um 1531: Hof Germershausen. Als Untereinheiten des Gericht bestehen 1565 die Gericht stühle Oberweimar und Dilschhausen

Nachweise

Literatur:

  • K. F. ROTHAMEL, Darstellung der rechtlichen Verhältnisse im R. In: K. W. JUSTI (Hrsg.), Hessische Denkwürdigkeiten IV, 2 (1805), S. 428-453,
  • Historisches Ortslexikon Marburg, S. 240-242,
Zitierweise
„Reizberg, Landkreis Marburg-Biedenkopf“, in: Historisches Ortslexikon <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/9276> (Stand: 14.8.2023)