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Regierung plant Reform der Übernahme von Kosten bei Krankenhausaufenthalten, 22. Februar 1954

Das hessische Innenministerium berichtet, dass die derzeitige Kostendeckung hessischer Krankenhäuser reformbedürftig sei. Die Krankenhäuser arbeiten derzeit nicht mehr kostendeckend. Der nun vorliegende Plan beabsichtigt, dass entstehende Pflegekosten, die nicht mehr von den bestehenden Pflegesätzen gedeckt werden, von den Krankenkassen bzw. von Selbstzahlern aufgebracht werden. Die Einrichtungen sollen hierfür zum einen ihre Kosten decken, zum anderen soll der Steuerzahler bei der Abfederung zu hoher Kosten einspringen. Kern des Vorhabens ist es, die bestehenden Krankenhäuser Hessens in acht Kategorien zu unterteilen. Jeder dieser werden berechtigte Sätze zugeteilt, deren „erstattungsfähigen Kostenelemente“ noch benannt werden. Finanzierungslücken werden von einer Ausgleichskasse, die dem Landeswohlfahrtsverband untersteht, gedeckt werden. Getragen wird sie vom Land Hessen und den Land- und Stadtkreisen, die keine eigenen Krankenhäuser finanzieren. Insgesamt 25 Millionen Mark sollen hierfür an Steuergeldern genutzt werden. für die einzelne Ausarbeitung des Vorhabens wird ein interministeriellen Sonderausschuss eingerichtet, an dessen Ende ein Gesetzentwurf stehen soll, der über einen interkommunalen Krankenhauslastenausgleich das Minus auffangen soll.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Regierung plant Reform der Übernahme von Kosten bei Krankenhausaufenthalten, 22. Februar 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5092> (Stand: 22.2.2022)
Ereignisse im Januar 1954 | Februar 1954 | März 1954
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