Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Erste Musterungen nach dem neuen Wehrgesetz, 22. Mai 1933

Nach dem am Vortag von Reichskabinett beschlossenen Wehrgesetz,1 das die Wehrpflicht offiziell wieder einführt, werden die jungen Männer der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 zur Musterung aufgerufen. Dies gilt reichsweit, also auch in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und im Volksstaat Hessen (dessen Hoheitsrechte mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 auf das Reich übertragen worden sind). Dabei werden die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1914 für den aktiven Dienst in der Wehrmacht und die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 für den Arbeitsdienst gemustert. Von der Musterung sind all jene Dienstpflichtigen befreit, die bereits in der Wehrmacht, der Polizei oder der SS-Verfügungstruppe gedient haben. Im Gegensatz zur Musterungspraxis in der Vorkriegszeit (das heißt bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs), bei der eine ärztliche Untersuchung der Dienstpflichtigen zweifach, nämlich bei der Musterung und nochmals bei der Aushebung durchgeführt worden war, findet die ärztliche Untersuchung im Rahmen des nun durch das Wehrgesetz vom 21. Mai eingeführten Verfahrens lediglich einmal, bei der Musterung statt. Die Aushebung der Rekruten erfolgt lediglich auf der Grundlage der Ergebnisse der Musterung.2 Die allgemeine Wehrpflicht ist im Deutschen Reich durch das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 wieder eingeführt worden, nachdem Deutschland 1919 aufgrund der Bestimmungen des Versailler Friedensvertrags auf die Wehrpflicht verzichten musste. Die aufgrund der Wehrpflicht und den Verfügungen des Wehrgesetzes reichsweit durchgeführten Musterungen gewähren den Behörden nicht nur einen umfassenden Überblick über den Gesundheitszustand der männlichen Jugend, sondern auch einen Einblick in den Bildungsstand der Dienstpflichtigen. Dabei wird gleich zu Beginn der Erfassungen bei einigen Musterungsstellen, namentlich in der Provinz Westfalen, ein alarmierend „niedriger Stand der Allgemeinbildung“ festgestellt.3
(KU)


  1. Wehrgesetz vom 21. Mai 1935, veröffentlicht in: Reichsgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1935, Berlin 1935, S. 609-614.
  2. H. Müller, Ergänzung der Wehrmacht und Rekrutierung, in: Anton Waldmann/W. Hoffmann (Hrsg.), Lehrbuch der Militärhygiene, Berlin 1936, S. 266-278, hier: S. 271.
  3. Vgl. Franz-Werner Kersting, Militär und Jugend im NS-Staat. Rüstungs- und Schulpolitik der Wehrmacht, Wiesbaden 1989, S. 161 f.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Erste Musterungen nach dem neuen Wehrgesetz, 22. Mai 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2461> (Stand: 22.5.2022)
Ereignisse im April 1933 | Mai 1933 | Juni 1933
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