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Hessische Biografie

Portrait

Sophie Herzogin von Brabant
(1224–1275)

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Brabant, Sophie Herzogin von [ID = 2377]

* 20.3.1224 Wartburg, † 29.5.1275 Marburg (?), Begräbnisort: Villers (Brabant, Belgien) Kloster, katholisch
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Geburtsname:

Thüringen, Sophie Landgräfin von

Weitere Namen:

  • Sophie von Brabant
Wirken

Funktion:

  • Hessen, Landgrafschaft, Landgräfin, 1248-1275
Familie

Vater:

Thüringen, Ludwig IV. Landgraf von, * Creuzburg 28.10.1200, † Otranto (Italien) 11.9.1227

Mutter:

Ungarn, Elisabeth von, * 1207 (?), † Löwen (Belgien) 1.2.1248, Sohn des Heinrich I. Herzog von Brabant, † 1235, und der Maria von Frankreich, 1198–1223/24, er verheiratet I. mit Maria von Hohenstaufen, 1196–vor 1235, Tochter König Philipps von Schwaben

Partner:

  • Brabant, Heinrich II. Herzog von, (⚭ um 1240) * 1207 (?), † Löwen (Belgien) 1.2.1248, Sohn des Heinrich I. Herzog von Brabant, † 1235, und der Maria von Frankreich, 1198–1223/24, er verheiratet I. mit Maria von Hohenstaufen, 1196–vor 1235, Tochter König Philipps von Schwaben

Verwandte:

Nachweise

Literatur:

Bildquelle:

Siegel Herzogin Sophie von Brabant, in: Eckhart G. Franz, Das Haus Hessen, Darmstadt 2012, S. 13 - Original: HStAM Bestand Urk. 37 Nr. 261

Leben

Die Tochter der Heiligen Elisabeth war nach dem Tod ihres Gemahls 1248 nach Hessen gereist, um die Ansprüche für ihren 1244 geborenen Sohn Heinrich anzumelden, der als Sohn aus zweiter Ehe nicht auf die väterliche Nachfolge in Brabant hoffen konnte. Seit 1247 rangen mehrere Parteien um die Herrschaftsnachfolge der Ludowinger in Hessen und Thüringen. Noch im Mai 1247 hatte Heinrich II. von Brabant (1207–1248) im Namen seiner Gattin und seines Sohnes Erbschaftsansprüche erhoben und von Marburg aus Land in Besitz genommen; mit Sophies Einwilligung hat er unter anderem dem Deutschen Orden die Kirche in Felsberg geschenkt.

In der Erbauseinandersetzung mit dem Erzbistum Mainz, das seine Lehen während der rechtlich ungesicherten Phase nach dem erbenlosen Tod Landgraf Heinrich Raspes (1204–1247) im Jahr 1247 einziehen wollte, benötigte Herzogin Sophie die Unterstützung des hessischen Adels und den Ausgleich mit den Konkurrenten um das thüringische Erbe. Obwohl die junge Witwe ihre Ansprüche von Anfang an nicht auf Hessen beschränkte, sondern auch auf einen Teil Thüringens, insbesondere Eisenach und die Wartburg, ausdehnte, war das Verhältnis zu Markgraf Heinrich III. „dem Erlauchten“ von Meißen (1218–1288) zunächst nicht belastet. Heinrich Raspe hatte beim Kaiser bereits 1243 für seinen Neffen Heinrich die Eventualbelehnung über die Reichsfürstentümer und die Reichslehen erwirkt. Nach dem Bericht der Erfurter Annalen übertrug Sophie dem Markgrafen daher am 2. März 1250 für zehn Jahre die Vormundschaft für ihren Sohn und die Regierung in Hessen. Sophie, die für zwei Jahre wieder nach Brabant reiste, verzichtete zugleich auf die programmatische Titulatur lantgravia Thuringie et domina Hassie. Bis zum Vertrag von Udestedt, den der Markgraf am 16. Mai 1254 mit dem Erzbischof von Mainz schloss, blieb die Regentschaft Heinrichs unangefochten; der Vergleich enthielt jedoch zwei Klauseln, die Sophie nicht akzeptieren konnte: Ihre Ansprüche in Thüringen wurden mit keinem Wort erwähnt, und ihrem Sohn wurden die Mainzer Lehen nicht zugesichert, sondern nur ein Aussetzen bis zur Mündigkeit festgelegt.

Schon vom Juli 1254 ist eine Urkunde erhalten, in der Sophie ihre Ansprüche wieder in der Titulatur führte und sich „Landgräfin von Thüringen“ nannte. Durch die vom König bestätigte Belehnung Heinrichs von Meißen mit Thüringen und die Übereinkunft des Markgrafen mit dem Erzbischof von Mainz war der Streit um das Erbe zwischen Markgraf und Herzogin manifest. Heinrich von Meißen verweigerte seinem Mündel alle Ansprüche auf die ihm 1250 anvertrauten Gebiete. Die kriegerische Auseinandersetzung zwischen Sophie, die von vielen hessischen Adeligen und dem Deutschen Orden in Marburg unterstützt wurde, mit Meißen und Mainz brach 1256 offen aus und dauerte bis 1263/64.

Erst die Exkommunizierung Sophies und ihres Sohnes durch den Erzbischof von Mainz am 4. Mai 1261 führte dazu, dass die Herzogin ihre Ansprüche auf Hessen konzentrierte. Nach Beendigung des Mainzer Konflikts mit den am 10. September 1263 im Felde bei Langsdorf geschlossenen Verträgen, wurde mit Unterstützung von Sophies Schwiegersohn Herzog Albrecht von Braunschweig (1236–1279) auch der Wettiner militärisch geschlagen. Im Winter 1264 wurde der Friedensvertrag ausgehandelt, der Heinrich „dem Kind“ das hessische Gebiet sicherte, zu dem hinfort auch die bisher thüringischen Städte und Burgen im Werratal gehörten. Der junge Landgraf hatte während des Erbfolgekriegs Urkunden mit lantgravius Thuringie unterzeichnet, änderte die Titulatur aber von nun an auf lantgravius dominus terre Hassie. Sophie von Brabant, die mit dem Regierungsantritt ihres Sohnes auf den Titel domina Hassie verzichtet zu haben scheint, hatte noch bis zu ihrem Tod am 29. Mai 1275 maßgeblichen Anteil Heinrichs Regierung.

Pauline Puppel

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 13 f.)

Zitierweise
„Brabant, Sophie Herzogin von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/119210983> (Stand: 25.3.2024)