Regesten der Landgrafen von Hessen
1479 Mai 19
Josef Hobeher und Heinrich und Martin Ruwenhain verbürgen sich für zwei Einbecker Gefangene
Regest-Nr. 16306
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4794 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, XV〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Das Siegel unten unter Papier aufgedrückt. Rückvermerke: von den gefangen wegen von Eynbecke. - Regest
- Josef Hobeher, Bürger zu Göttingen, Heinrich Ruwenhain und Martin Ruwenhain, beide Bürger in Kassel, bekunden, daß sie die Einbecker Bürger Heinrich Henckel und Thiele Spangen aus dem Gefängnis des Landgrafen geholt und im Haus des Heinrich Ruwenhain untergebracht haben. Sie verbürgen sich gegenüber dem Kasseler Schultheißen Henne Pucker, daß die Gefangenen das Haus nicht ohne Erlaubnis des Landgrafen oder seiner Amtleute verlassen werden. Sollten sie dies dennoch tun, wollen sich die Bürgen selbst ins Gefängnis des Landgrafen überstellen.
Siegel des Ebert Hacken. -
Wortlaut der Datierung
Mitwochin nehist noch vocem jocunditatis 1479.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Göttingen (Niedersachsen) · Einbeck (Lkr. Northeim/Niedersachsen) · Kassel (Stadt Kassel)
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Sachbegriffe
Bürger · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Schultheiße · Amtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16306 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16306> (Stand: 23.04.2024)