Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Schwere Gasexplosion zerstört Wohnhaus in der Kölner Straße in Frankfurt, 7. Dezember 1955
Bei einer Leuchtgasexplosion wird in den frühen Morgenstunden in der Kölner Straße 14 in Frankfurt am Main ein erst vor einem Jahr wiederaufgebautes und vor kurzem bezogenes Haus völlig zerstört. Unter den Trümmern des kurz nach halb sechs Uhr in sich zusammenstürzenden Wohnhauses finden 27 Menschen den Tod. Zehn weitere Personen werden schwer verletzt. Unter den Opfern befinden sich auch der Hauseigentümer und seine Ehefrau, der minderjährige Sohn des Paares und ein weiteres Kind sind die einzigen Überlebenden, die aus den Trümmern gerettet werden.
Am 10. März 1958 beginnt vor der Ersten Großen Frankfurter Strafkammer der Prozess zur Klärung der Schuldfrage, nachdem bereits im Mai 1957 nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen zwei Installateure der Maingaswerke wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eröffnet worden ist. Dieses Teilverfahren endet allerdings nach mehreren Verhandlungswochen mit dem Freispruch der Angeklagten (rechtskräftig nach einer beim Bundesgerichtshof eingelegten Revision). Am 10. Dezember 1959 verkündet der 7. Zivilsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts schließlich abschließend die ermittelten Gründe für die Explosion, bejaht ein fahrlässiges Verhalten des für die technische Leitung der Maingaswerke verantwortlichen Organs und bestätigt das zuvor von den Maingaswerken angefochtene Urteil, die das Versorgungsunternehmen für alle entstandenen und noch entstehenden Schäden haftbar macht.1 Der Senat stellt fest, dass sich die Maingaswerke nach Kriegsende bei zugänglichen Trümmergrundstücken zum Teil damit begnügten, die Hauptabsperrhähne der Gas-Hauszuleitungen „zu schließen, sie mechanisch zu sichern und den Schlüssel abzuziehen“. Dies sei auch in der Kölner Straße 14 der Fall gewesen. Dabei habe es sich jedoch um eine völlig unzureichende Sicherungsmaßnahme gehandelt: auch bei zugänglichen Trümmergrundstücken hätten die Hauszuleitungen grundsätzlich vom Gas-Hauptversorgungsstrang abgetrennt werden müssen.
(KU)
- Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.12.1959, S. 18. ↑
- Belege
- [Feuerwehr Frankfurt:] Während andere feiern... Erinnerungen an schwere Stunden, in: Museums Depesche: Informationsschrift des Feuerwehrgeschichts- und Museumsvereins Frankfurt am Main e.V., Ausgabe Nr. 6 Weihnachten 2010 [Sonderausgabe „Feuerwehr und Weihnachten“], S. 7-13, hier S. 8
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.12.1955, S. 11: Wahrscheinlich doch eine Gas-Explosion: Bisher 26 Tote aus den Trümmern in der Kölner Straße geborgen / Vermutlich noch weitere Opfer.
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.10.1957, S. 14: War der Hauseigentümer schuld?: Die ersten Schadenersatz-Prozesse zum Explosionsunglück in der Kölner Straße
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.11.1959, S. 20: Maingaswerke für Explosionsschaden in der Kölnerstraße haftbar: Entscheidung des Oberlandesgerichts / Revision beim Bundesgerichtshof möglich
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.12.1959, S. 18: Scharfe Verurteilung des Gaswerks: Das Oberlandesgericht zur Explosion in der Kölner Straße
- Weiterführende Informationen
- Hebis-Klassifikation
- 543630 ,Gasversorgung
- Empfohlene Zitierweise
- „Schwere Gasexplosion zerstört Wohnhaus in der Kölner Straße in Frankfurt, 7. Dezember 1955“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1056> (Stand: 7.12.2022)
- Ereignisse im November 1955 | Dezember 1955 | Januar 1956
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