Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1432 März 10

Vermittlung in einem Streit zwischen dem Ehepaar von Röhrenfurth

Regest-Nr. 9032

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: verloren.
Abschriften: Eisenbach (gleichzeitig). Papier.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 125 f. Nr. 472.
Regest
Herman (II.) Reydesil, Ritter, Wolff von Wolfershausen (Wolfirshusen) und Henne (V.) Ryedesil vermitteln zwischen Herrn Eckard von Röhrenfurth (Rornforde), Ritter, Landvogt und Erbmarschall zu Hessen, und seiner ehelichen Wirtin, der edeln Frau Jutten von Röhrenfurth (Rornford): 1) Die 900 fl., die Herzog Heinrich (von Braunschweig) Jutta allein schuldig ist, sollen ihr mitsamt den Zinsen bleiben ohne Einspruch Eckards und seiner Erben. 2) Weitere 800 fl., die Herzog Heinrich zu Lüneburg und Braunschweig (Luneburg, Brunswig) schuldig ist, die in demselben Brief mit den 900 fl. verbrieft sind, sollen allein Herrn Eckard mit seinen Zinsen zustehen. 3) Er soll auch, solange er lebt, Frau Jutten zu Ludwigseck (Lodewigesecken), wo sie, solange er lebt, ihre Wohnung haben soll, mit Speise, Trank, Kleidung und Gesinde, wie es ihr zusteht und ziemlich ist, versorgen. 4) Nach Eckards Tode sollen die 800 fl. ebenfalls an Frau Jutta fallen. 5) Da ferner ausgemacht ist, daß Herr Eckard Frau Jutte mit 60 fl. auf der Stadt Kirchhain (zům Kyrchhayn) beleibzüchtet, sollen die Hauptbriefe des Landgrafen und der Stadt Kirchhain bei dem Rat zu Homberg hinterlegt werden, und beide Teile sollen einen Brief dabei legen, der ausweist, wie es der Rat zu Homberg mit den Hauptbriefen halten soll. 6) Wenn die 60 fl. von der Stadt Kirchhain abgelöst würden, soll Hermann Ryedesil bestimmen, wo die 600 fl. Lösungsgeld angelegt werden; er kann sie auch selbst behalten, muß aber Frau Jutten jährlich 60 fl. Zins geben. 7) Was Frau Jutte an Hausrat und Kleinoden gebracht hat, das soll ihr wieder folgen; ferner soll ihr aller Hausrat zu Berneburg bleiben, es seien Schafe, Kühe, Pferde, Schweine, Hausgeräte, nichts ausgeschieden. 8) Damit soll Frau Jutte ganz abgefunden sein; sie hat darauf eine ganze, stete urycht getan, als ob sie vor Gericht stünde, über alles, das Herr Eckard nach seinem Tode hinterlasse. 9) Nach Frau Juttes Tod soll in Berneburg bleiben, was an Hausrat, Kühen, Schweinen, Pferden, Schafen dort sei. 10) Herzog Henrich ist weiter noch 900 fl. schuldig, die der edlen Frau Merge, der Witwe des Herrn Heinrich von Schöneberg (Schonenberg) zustehen. Wenn dieser eher sterben sollte als ihre Tochter, Frau Jutte, und die 900 fl. so an diese kämen, und wenn Frau Jutte eher sterbe als Herr Eckard, soll alles Geld an diesen fallen. 11) Wenn Frau Jutte eher sterbe als ihre Mutter, so sollen die 900 fl., die ihr jetzt zustehen, an Frau Merge fallen. Eckard und Jutte Edele von Schönenberg, seine eheliche Hausfrau, stimmen diesem Vertrag bei.
Siegler: Eckard, Jutta und die Vermittler.
... uff den nehesten mantag noch Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Wolfershausen, Wolf von · Riedesel, Johann V. · Röhrenfurth, Eckhard [II.] von · Spiegel zum Desenberg, Jutta von, Frau Hermanns [III.], verw. von Röhrenfurth, geb. von Schöneberg · Braunschweig, Herzöge, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Schöneberg, Marie von, Frau Heinrichs [II.] · Schöneberg, Heinrich [II.] von

Weitere Orte

Braunschweig, Herzöge · Lüneburg, Herzöge · Ludwigseck · Kirchhain · Homberg, Rat · Berneburg

Sachbegriffe

Ehestreitigkeiten · Ehe, Trennung der · Streitigkeiten · Ritter · Landvögte · Erbmarschälle · Ehefrauen · Wirtinnen, eheliche · Herzöge · Schulden · Darlehen · Zinsen · Schuldbriefe · Hofhaltungen, weibliche · Kleidung · Lebensmittel, Versorgung mit · Gesinde · Witwen · Erbe · Hausrat · Vieh · Räte · Urkunden, Hinterlegen von · Leibzuchten · Städte · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Kleinodien · Schafe · Kühe · Pferde · Gerichte · Töchter · Mütter · Verwandte · Verträge · Eheverträge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9032 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9032> (Stand: 19.04.2024)