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Neue Landkreisordnung für Hessen verabschiedet, 25. Januar 1952

Der Kommunalpolitische Ausschuss des Hessischen Landtags hat die Beratungen über die neue hessische Landkreisordnung beendet. Von der SPD wurde die neue Ordnung, die durch den Ausschuss verändert worden ist, angenommen. CDU und FDP lehnten die Vorlage ab und der Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten enthielt sich seiner Stimme. Die neue Ordnung sieht vor, dass der Landrat künftig Kommunalbeamter ist. Zudem sitzt er, mit einem Ersten Beigeordneten und fünf Kreisbeigeordneten, dem Kreisausschuss vor, der vom Kreistag gebildet wird. Der Landrat ist also nicht mehr Kreistagsvorsitzender. Dieser wird vielmehr vom Kreistag gewählt und er hat die Aufgabe, den Landrat ins Amt einzuführen. Zudem wird vom Ausschuss beschlossen, dass Weisungsaufgaben von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern grundsätzlich wahrgenommen werden müssen. Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 können diese Aufgaben wahrnehmen, sofern eine Verwaltungskraft verfügbar ist.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Neue Landkreisordnung für Hessen verabschiedet, 25. Januar 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4004> (Stand: 25.1.2019)
Ereignisse im Dezember 1951 | Januar 1952 | Februar 1952
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