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Zum Aufbau der Quellen

Die Kurlisten wurden anfangs während der Sommermonate einmal wöchentlich und mit wachsendem Kurbetrieb in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ganzjährig und in der Hauptsaison im Abstand von zwei bis drei Tagen herausgegeben. Sie verzeichnen die in Homburg in einem bestimmten Hotel oder einer Privatunterkunft übernachtenden Personen und deren Ankunftstermine, zumeist unter Angabe von kurzen Informationen zu Herkunftsort oder -land, Standeszugehörigkeit und Beruf.

Leider geben die Kurlisten dabei keine vollständige Auskunft über Ankunfts- und Abreisetage oder die Dauer des Aufenthalts. Sie dokumentieren als „Zugangsliste“ vielmehr die Ankunft der Gäste, zusammengefasst für einen zwischen zwei Datumstagen liegenden Zeitraum, oder führen als „Hauptliste“ alle an einem bestimmten Tag Anwesenden auf. Es lässt sich deshalb zumeist nicht auf den Tag genau sagen, wann ein bestimmter Gast eintraf oder wie lange er blieb. Dies gilt für fast den gesamten durch die Datenbank erfassten Zeitraum. Für die Spanne zwischen Saisonbeginn 1844 und Ende Juni 1850 enthalten die Homburger Kurlisten allerdings ganz genaue Angaben über den Anreisetag aller verzeichneten Gäste, sowie Angaben über Abreisedaten und Wohnungswechsel, wobei davon auszugehen ist, dass die beiden letztgenannten Informationen nur unvollständig Eingang in die Listen gefunden haben.

Kurliste von 1834, Titelseite Kurliste von 1834, Blatt 2

Das erste veröffentlichte „Verzeichniſs der in Homburg v. d. Höhe angekommenen Kur- und Bade-Gäste“ vom 19. Juni 1834 mit handschriftlichem Titelblatt (linkes Bild)

Formale und inhaltliche Zäsuren

Im Verlauf ihrer Publikationsgeschichte wurden die Kurlisten mehrfach umbetitelt und durchliefen eine Reihe inhaltlicher Zäsuren. Anfangs als „Verzeichnis der in Homburg angekommenen Kur- und Badegäste“ betitelt, verzeichneten sie die in die Stadt gelangenden Besucher noch nicht systematisch nach Unterkünften geordnet oder mit einer gliedernden Unterscheidung zwischen „Hotels“ und „Privaten Unterkünften“, wie es später der Fall war. Mit dem Jahrgang 1844 wurden die Kurlisten vom „Verzeichnis“ zur „Homburger Kur- und Badeliste“, bezifferten die exakte Anzahl der eingetroffenen Personen und boten eine fortlaufende Nummerierung, die die gesamte Saison über fortgeführt wurde.

Kurliste von 1844, Blatt 1 Kurliste von 1844, Blatt 2

Erste Ausgabe der Homburger Kur- und Badeliste der Saison 1844

Erweiterung und Neugliederung der Kurlisten in Verzeichnisse „Angekommener“ und „Anwesender Kurgäste“ (1851) bzw. „Zugangs-Listen“ und „Haupt-Listen“ (1865)

Ab Juli 1851 erhielt das Verzeichnis der in Homburg angekommenen Kurgäste und Ortsfremden formal und inhaltlich eine neue Gestalt.

An die Stelle der bisher in der Tabelle fortlaufend nach Ankunftsdatum sortierten Aneinanderreihung der Namen, bei der die Betriebsform der Unterkunft kein Ordnungskriterium bildete, trat nun eine nach Art der Unterkunft differenzierte, in zwei Hauptrubriken aufgeteilte Liste, die die in „Gast- und Badehäusern“ einerseits und in „Privathäusern“ andererseits untergekommenen Gäste getrennt voneinander aufführte.

Kurliste von 1851, Blatt 37 Kurliste von 1851, Blatt 42

Linkes Bild: „Homburger Kur- und Bade-Liste“ 1851: „Angekommene Kurgäste“ vom 27. Juni bis 1. Juli 1851 mit der Trennung von „Gast- und Badehäusern“ einerseits, und „Privathäusern“ andererseits. Rechtes Bild: Ausgabe vom 6. Juli 1851, erstmals mit einer gemeinsamen Auflistung von anwesenden und neu angekommenen Gästen.

Daneben erfolgte eine Erweiterung des früheren Erfassungsschemas. Die vorangegangenen Jahrgänge der Kurliste hatten während der laufenden Saison ausschließlich die neu in Homburg angekommenen Gäste verzeichnet, und lediglich mit der zu Saisonbeginn im Frühjahr veröffentlichten Startausgabe einmalig auch die anwesenden fremden Personen (ohne Angabe des Ankunftsdatums) erfasst. Sie verzeichneten ab Mitte 1851 neben den in den unmittelbar vor Veröffentlichung der Kur- und Badeliste liegenden Tagen (meist die unmittelbar vor dem Veröffentlichungstag liegenden drei Kalendertage) in Homburger Beherbergungsbetrieben angekommenen Gäste regelmäßig auch die bereits vor diesem Zeitraum in Homburger Etablissements oder privat untergekommenen Ortsfremden. Diese als Verzeichnis über „Anwesende und angekommene Kurgäste“ bezeichnete Liste erschien während der Hauptsaison einmal wöchentlich und trat neben die bisher gewohnte, ausschließlich Neuankünfte verzeichnende Ankunftsliste.

Bis Anfang Juni 1865 wurde das Verzeichnis der Neuankünfte in dem als „Homburger Kur- und Bade-Liste“ bezeichneten Abschnitt des Amtsblatts der Stadt abgedruckt und als Liste „Angekommene Fremde“ bezeichnet. Waren darin neben den Woche für Woche neu angekommenen Gästen zusätzlich auch die in Homburg bereits vorher eingetroffenen, zum Stichtag des Redaktionsschlusses anwesenden Gäste enthalten, lautete die Überschrift der kombinierten Liste „Anwesende und vom … bis … angekommene Fremde“. Ab Mitte Juni 1865 veränderte sich die Form der Veröffentlichung dahingehend, dass zwar die während der Hauptsaison einen Zeitraum von drei Tagen zusammenfassenden Verzeichnisse der neu eingetroffenen Gäste als Listen über „Angekommene Fremde“ erhalten blieben, nunmehr aber die vorher Neuankünfte und bereits zuvor eingetroffene, anwesende Gäste zusammenfassenden Verzeichnisse in „Zugangs-Listen“ und davon getrennt ausgewiesene „Haupt-Listen“ aufgeteilt wurden. Das letzte „kombinierte“ Verzeichnis, das neu angekommene und bereits anwesende Gäste in einer einzigen Liste zusammenfasste, erschien am 11. Juni 1865 (Ausgabetag) in der Kur- und Bade-Liste No. 10 („Anwesende und vom 8. Bis 10. Juni 1865 angekommene Fremde“). Das kombinierte Verzeichnis enthielt anwesende und neu angekommene Gäste (letztere mit einem Asterisk gekennzeichnet) in getrennten Rubriken, je nachdem, ob die aufgelisteten Personen ihr Quartier in „Gast- und Badehäusern“ oder in „Privathäusern“ genommen hatten. Ein als „Haupt-Liste“ bezeichnetes, ausschließlich bereits anwesende Gäste enthaltendes Verzeichnis wurde erstmals in der Kur- und Bade-Liste No. 13, ausgegeben am 18. Juni 1865 veröffentlicht. Diese Ausgabe der Kurlisten führte auf den Seiten 107–115 alle am 15. Juni in der Stadt Homburg anwesenden Gäste auf, weiterhin getrennt nach Art der Unterkunft „In Gast- und Badehäusern“ und „In Privathäusern“. Direkt an diese Liste schloss sich auf den Seiten 115–116 die ebenfalls nach Art der Unterkunft differenzierende Übersicht der zwischen dem 15. und 17. Juni neu angekommenen Gäste an. Die etwa einmal pro Woche in der Kur- und Bade-Liste veröffentlichte „Haupt-Liste“ enthielten fortan ausschließlich bereits anwesende, die in jeweils derselben Ausgabe abgedruckten „Zugangs-Liste“ die jüngst neu angekommenen Gäste.

Kurliste von 1865, Blatt 53 Kurliste von 1865, Blatt 69

Neubenennung der Listen in die anwesende Gäste verzeichnende „Hauptliste“ und die neu angekommene Gäste verzeichnende „Zugangs-Liste“ Mitte Juni 1865

Umstellung von der saisonbegleitenden „Kur- und Badeliste“ zur ganzjährig veröffentlichten „Fremden-Liste“ zu Jahresbeginn 1868

Einen gravierenden Einschnitt bedeutete die 1868 erfolgte Umstellung, bei der die bislang saisonbegleitend, d. h. von Mai bis Oktober herausgegebene Kur- und Bade-Liste in eine ganzjährig veröffentlichte allgemeine Fremdenliste umgewandelt wurde.

Kurliste von 1868, Blatt 1

Ausgabe der „Homburger Fremden-Liste“ vom 10. Januar 1868 mit Erläuterung der Umstellung auf ein ganzjährig herausgegebenes Fremden-Verzeichnis

Ausgangspunkt für die Umstellung war eine bereits einige Jahre zuvor noch unter Ägide der Landgrafschaft Hessen-Homburg erlassene offizielle Verordnung vom 13. Januar 1860, die Hoteliers und Privatleute dazu verpflichtete, grundsätzliche alle Übernachtungen ortsfremder Personen an die Behörden zu melden – eine Regelung, die im übrigen z. B. im benachbarten Herzogtum Nassau bereits seit 1816 bestand. Zu den meldepflichtigen „Fremden“ zählten dabei nicht nur Kurgäste, sondern auch „Dienst- oder Arbeitssuchende, die mit keinen Legitimationspapieren versehen sind“ sowie wandernde Handwerker, Händler, Schausteller und alle übrigen über Nacht einquartierten Nicht-Ortsansässigen. Diese Bestimmungen galten in allgemeiner Art in der gesamten Landgrafschaft Hessen für die zum Beherbergen berichtigten Wirte (Gastwirte), aufgrund einer „localpolizeilichen Verordnung“ in der Stadt Homburg aber auch für alle anderen Einwohner des Ortes (Vgl. „Verordnung, die Handhabung der Fremdenpolizei im Amte Homburg betreffend“, vom 13. Januar 1860, abgedr. in: Regierungsblatt vom 5. Februar 1860, No. 3, hier zitiert nach: Archiv der landgräflich-hessischen Gesetze und Verordnungen (1816–1866), Homburg v. d. H. 1867, S. 854 f.). Die von der Landesregierung und der Homburger Stadtverwaltung erlassenen Bestimmungen wurden durch wiederholte Veröffentlichung entsprechender Hinweise in den Kurlisten publik gemacht, jedoch hielt man zunächst jahrelang an der Veröffentlichung einer speziell die eigentlichen Kurgäste erfassenden und nur während der Sommermonate erscheinenden Liste fest. Ab 10. Januar 1868 ersetzte dann die allgemein alle in Homburg übernachtenden Nicht-Ortsansässigen enthaltende „Fremden-Liste“ die im eigentlichen Sinne als „Kurliste“ zu bezeichnende „Kur- und Bade-Liste“.

Veränderung des strukturellen Aufbaus der Namenslisten 1901: von der häuserweisen Rubrizierung zur alphabetisch geordneten Zusammenfassung

1901 veränderte sich erneut der strukturelle Aufbau der Gästelisten. Erschien noch die erste Ausgabe des Jahrgangs vom 17. Februar in der vorher vertrauten Weise mit einer nach Etablissements sortierten Auflistung der Gäste, bei der die Namen unter der hervorgehobenen Bezeichnung der beherbergenden Gaststätten und Privatunterkünfte abgedruckt wurden, so ging die als Herausgeber der „Amtlichen Homburger Fremden-Liste“ fungierende „Expedition“ ab der zweiten Ausgabe des Jahres, der am 7. April herausgegebenen „Zugangs-Liste, die vom 16. Februar bis 30. März 1901 angekommenen Fremden enthaltend“, dazu über, in einer zusammenfassenden Liste die Namen aller Gäste fortlaufend alphabetisch zu ordnen. Auf eine häuserweise Rubrizierung wurde nunmehr verzichtet, die Bezeichnung der Unterkunft wurde an den Namen und Herkunftsort des Gastes angehängt. Eine redaktionelle Bekanntmachung, die in der Zugangs-Liste Nr. 16, v. 12. Juni 1901 abgedruckt wurde, teilte dazu mit, dass die Städtische Kur- und Badeverwaltung beschlossen habe „nach dem Vorbilde grösserer Badeorte […] an Stelle der seitherigen beiden, der alphabetischen und häuserweise geordneten Fremdenliste nur die zweckmässigste, die alphabetisch geordnete Liste herauszugeben“. Diese Umstellung hatte insbesondere für die Eigentümer der privat betriebenen Häuser einen nachteiligen Effekt, da in der Liste nunmehr allein die postalische Anschrift ihrer Etablissements, bestehend aus Straßenname und Hausnummer, nicht mehr aber die Eigennamen wie „Villa X“ oder „Privat-Hotel Y“ genannt wurde. Es verwundert daher nicht, dass die „Expedition“ mit der besagten Mitteilung in der Zugangs-Liste Nr. 16 im gleichen Atemzug ergänzte, dass man „vielfachen Wünschen entsprechend […] gerne bereit“ sei, „die häuserweise geordnete Fremdenliste, in der alle Namen der Villen und Häuser genannt werden, dann wieder zur Einführung zu bringen, wenn die Herstellungskosten seitens der Herren Hoteliers und Logisvermieter bestritten werden“ (Zitiert nach der Amtlichen Homburger Fremden-Liste Jg. 1901, Nr. 16, v. 12. Juni, S. 92.).

Kurliste von 1901, Blatt 2

Veränderter Aufbau der Listen im Jahr 1901: Ausgabe der Zugangsliste 16. Februar bis 30. März, ausgegeben am 7. April 1901

Ein neuerlicher Hinweis „An die Herren Hoteliers und Logisvermieter“, abgedruckt in der Amtlichen Fremdenliste Nr. 17 vom 16. Juni 1901, teilte mit, dass die Kur- und Badeverwaltung der Stadt Bad Homburg am 14. Juni 1901 den Beschluss gefasst habe, „dass in der Fremdenliste jedem Kurgaste nur eine [Hervorhebung in der Quelle] Zeile kostenlos zur Verfügung steht. Wird diese Zeile überschritten, so ist seitens der Vermieter für jede weitere Zeile eine einmalige Abgabe von 5 Pfennigen an die Druckerei zu entrichten.“ Offenbar versuchte die Kur- und Badeverwaltung, den beträchtlichen Umfang der Liste zu begrenzen bzw. die Vermieter angesichts einer stark angewachsenen Zahl von Gästen und Beherbergungsbetrieben an den mutmaßlich steigenden Kosten für den Abdruck der Angaben zu beteiligen. Die „Expedition“ (Redaktion) der Homburger Fremdenliste wies in besagtem Hinweis außerdem darauf hin, dass in der Liste „bei jedem Hause, mit Ausnahme der Hôtels, die Strasse und Hausnummer angegeben werden“ musste. Wünschte der Vermieter über die Angabe des Namens des Gastes und der Adresse der Unterkunft hinaus auch die Nennung des Eigennamens seines Hauses (z. B. „Villa Hammerschmitt“, „Villa Kleindienst“ etc.), so wurde dieser Wunsch gegen Zahlung der besagten Abgabe in Höhe von 5 Pfennigen erfüllt. Die gleiche Gebühr wurde für die Aufnahme längerer Titel, von akademischen Graden und Beinamen berechnet. Tatsächlich zeigte sich allerdings nur ein kleinerer Teil der „privaten“ und „professionellen“ Hoteliers kurzentschlossen bereit, gegen die Zahlung einer geringfügigen Gebühr diesem Vorschlag zu entsprechen. Mit der in der „Amtlichen Homburger Fremden-Liste“ Nr. 18, v. 19. Juni 1901 abgedruckten Zugangs-Liste erschien erstmals ein dem Namenverzeichnis der angekommenen Gäste vorangestellter Schlüssel, der knapp 50 der in der alphabetisch geordneten Liste der Namen genannten postalischen Anschriften einem Eigennamen (z. B. „Pension Quellenhof“, „Villa Mathilde“, „Ritters Park-Hotel“ etc.) zuwies.

Kurliste von 1901, Blatt 40 Kurliste von 1901, Blatt 43

Redaktionelle Bekanntmachungen in den Zugangs-Listen vom 12. Juni und vom 15. Juni 1901

Kai Umbach