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Koppel f.

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Der FlN geht auf mhd. kuppel, kupel, koppel, kopel st.f.‚ auch m. in der Bedeutungsvariante ‚Revier, an dem mehrere gleiches Recht haben bes. für Weide‘ (Lexer 1, 1789) zurück. Etymologisch mit lat. copula ‚Band‘ verbunden, ist die Entlehnung über die Vermittlung von afrz. co(u)ple (Kluge/Mitzka 394; ähnlich auch DWB 11 [V], 1785; Weigand/Hirt 1, 1120; Post 133) von Dittmaier angezweifelt worden. Als Rechtsterminus (DRWb 7, 1295ff.) scheint Koppel direkt aus mlat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ (Dittmaier 161) übernommen zu sein.

In hessischen FlN scheint Koppel immer auf das Merkmal der gemeinsamen Nutzung bezogen zu sein; für die norddeutsche Bedeutung ‚eingezäuntes Feld, Wiese oder Stück überhaupt, das nicht als Garten dient‘ (DWB 11 [V], 1786), < mnd. koppel(e)‚ kôppele n.f. (Lasch/Borchling 2, 633), gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. SHessWb 3, 1670). Als Wort ist Koppelhute in Waldeck gebräuchlich: ‚die Berechtigung, in der bloumenschnade zu hüten‘, womit ‚die Grenze der Hutberechtigung auf einer zwei benachbarten Gemarkungen gemeinsamen Fläche‘ (WaldWb 60, l4) gemeint ist (ähnlich in Thüringen; vgl. DWB ebd.).

In hessischen FlN bezieht sich Koppel meist auf Weideland.

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Vermengungen in FlN sind durch die lautliche Nähe zu → Koppe (K. 78) und → Köppel (K. 79) möglich, scheinen aber selten zu sein.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38

© Hessisches Flurnamenarchiv Gießen / Prof. Dr. Hans Ramge