Die Eller ist zunächst eine Nebenform zum Baumnamen Erle, der aus ahd. erila durch Konsonantenumstellung von älterem elira (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 265, 396f.) entstanden ist und zu heutigem Eller geführt hat (Kluge/Mitzka 172; DWB 3 [III], 416; Dittmaier 64). Als Wort scheint EIler als Bezeichnung für die ‚Erle‘ in Hessen südlich des Mains nicht verbreitet gewesen zu sein, da sich ein Eller-Gebiet erst im westlichen Rheinhessen abzeichnet (SHessWb 2, 252 und K. II 21); nördlich des Mains scheinen Erle und EIler zu konkurrieren (KehreinWb 127).
In hessischen FlN bezeichnet Eller jedoch sehr häufig ,ödliegendes Land‘ und wird von dieser Bedeutung in älteren hessischen Quellen auch als Wort verwendet (vgl. z. B. FrankfWb 3027; Raven 386).
Es ist jedoch unwahrscheinlich, daß dieses Eller etymologisch von Eller ,Erle‘ abzuleiten ist, wie allgemein angenommen wird, so daß die Verödung mit dem Wurzelausschlag der Erlenbäume (Buck 12l) zusammenhinge. Die Eller-Namen scheinen zwar meist an feuchtem Gelände zu haften, wo Erlenbewuchs möglich war, oder „offene unbebaute Stellen im Wald oder auf ehemaligem Waldboden“ (Braun 1954, 73) zu bezeichnen. Aber in historischen Belegen seit dem 14. Jh. kommt der Name mehrfach als Eldern, Elder vor (Großkopf 1980, 8; Ott 137). Der bisher älteste betrifft 5818c2 Bergen-Enkheim FFM: 1320 „unam elderam dictam hobegarte super fontem dictum Hamersyn“ (Böhmer-Lau 2, 124). Dies stimmt mit dem von Buck 6 genannten Aldern, Altern, Eldern, Eltern, Ellern, Öllern ,Ödung, Wüstland, ungebautes Gelände‘ in Form und Bedeutung überein. Dessen Etymologie ist ungeklärt; das /d/ ist aber sicher nicht sekundär zwischen den Liquiden /l/ und /r/ entstanden, wie dial. aldr ,Erle‘ im Eichsfeld (E. Müller 1966, 68).
Durch die Assimilierung von /-ld/ > /-ll-/ haben sich in Hessen beide Ableitungen vermischt und sind im rezenten Namenbestand formal nicht zu trennen.
Die Irre als Wort und Name hat sich mit einer Sonderbedeutung aus ahd. erda st.sw.f. (Schützeichel 43), mhd. ërde st.sw.f. ‚Erde, allgem. u. zwar: bebautes u. bewohntes Land‘ (Lexer 1, 620) entwickelt und entspricht deshalb nicht mehr voll der nhd. Bedeutung von Erde. In Südhessen bezeichnet das Wort ‚brachliegendes, auch ungepflegtes Ackerland, auch Wingert oder Waldstück, überhaupt Ödland, das bestenfalls noch als Weide genutzt wird‘ (SHessWb 2, 239). Wort und Name sind dialektal teils als /er/, teils als /ir/ (manchmal auch mit Vokallänge belegt, wobei die /i/-Formen historisch seit dem 16. Jh. häufig belegt sind, die Hebung /e/ > /i/ damit eine lautliche Widerspiegelung der Bedeutungsveränderung darstellt. Ursache muß der amtliche Namengebrauch gewesen sein, da es im Dialekt keine Grundlage für eine Hebung /e/ > /i/ gibt.
Als Wort scheint Irre heute nur noch im Odenwald gebräuchlich zu sein.
Standardform in Hessen ist /eler/‚ häufig im Plural: /eler(e)n/, wobei die Pluralform in der Endung zu /elen/ verschliffen sein kann. Die letztere Form deckt sich mit Ellen-Namen verschiedenartiger Herkunft (z. B. <mhd. elne ,Elle‘; Lexer 1, 54l), wobei insbesondere die Belege mit Ellen- als BT höchst fraglich sind, während die Simplex- und GT-Belege nach dem Strukturtyp offenbar meist zu Eller gehören. Deshalb wurden nur diese (-)/elen/ berücksichtigt. Von den Eller-Namen wurden natürlich Namen wie Ellervater, Ellermutter, Ellerheite als Bezeichnungen für ,Großeltern‘ (vgl. zu letzterem WaldWb 134) ausgesondert. Auch mögliche Kollektive wie Ellerich, Ellerts u.ä. blieben unberücksichtigt (zu Eller ,Erle‘).
Es ist schwierig, die Irre-Namen mit der Bedeutung ,Brach-, Ödland‘ von den allgemeinen Erde-Namen zu trennen, weil die Dialektformen gewöhnlich zusammenfallen. Zur Ausgrenzung wurden deshalb die Kombinationstypen herangezogen und alle Namen, die auf die Farbe (z. B. Weißerde, Roterde), die Bodenart (z. B. Leimenerde) o.ä. Bezug nehmen, ausgeschieden. Die verbleibenden Simplex- und GT-Vorkommen gehören alle ziemlich zuverlässig zu Irre.
Bei Irre als BT gibt es jedoch kein sicheres Kriterium, welcher Bedeutungsaspekt namengebend war. Neben Irre und Erde kommt hier auch mhd. irre st.f. ‚Irrtum, Verirrung‘ (Lexer 1, 1451; vgl. Hänse 80) in Betracht, wobei (sich) irren im Hessischen auch ,zanken‘ bedeutet (Vilmar 187). Ob die mehrfach belegten Irrgärten ‚Labyrinthe‘ waren oder nicht, kann ohne nähere Kenntnis der Örtlichkeit nicht entschieden werden. Wegen der hohen Unsicherheit wurden alle Namen mit Irr- als BT ausgeschieden, obwohl darunter sicher auch einige echte Irre-Namen sind, jedenfalls soweit sie in Südhessen liegen. Die kartierten Namen stellen damit nur die einigermaßen sichere Teilmenge der vorkommenden Irren dar.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 33