In Einzelfällen handelt es sich wohl um BesitzerN zum FamN Stange (so in Ober-Klingen)1. Meist aber handelt es sich um Anlagen, an denen Stangenholz gewonnen wurde, oder um solche, die aus irgendwelchen Gründen mit Stangen abgegrenzt wurden. Zu ahd. stanga ‚Stange, Stock, Spieß‘, mhd. stange st. sw. F. ‚Stange‘. Stenges wäre entsprechend ein Kollektivum im Sinne von: ‚(Ort,) wo es viele Stangen gibt‘. Das kollektivierende -es, -is bewirkt den Umlaut. Die Verwendung von Leimstangen zum Vogelfang als namengebendes Motiv ist in den FlN nicht erkennbar.
1 Großkopf (1994), S. 173.