Gescheid, ahd. gisceid ‚Bescheid, Bewandtnis; Grenze, Abschnitt; Scheidung‘, mhd. gescheide st. N. ‚Grenze‘, ist eine Substantivbildung zum starken Verb ahd. gisceidan, mhd. gescheiden ‚scheiden, trennen‘. Es steht neben dem häufigeren Simplex Scheid und kann wie dieses in FlN die Bedeutung ‚Wasserscheide, (die Landschaft gliedernder) Höhenrücken‘ oder ‚Grenze‘ tragen. So erinnert der Name in Lampertheim/ Lorsch an die Landesgrenze zwischen Kurmainz und dem Bistum Worms, die zugleich auch Gemarkungsgrenze zwischen Lampertheim und Lorsch-Seehof war1.
1 Fecher (1942), S. 70.