In der Regel benennt Schlag in FlN einen begrenzten Bezirk Landes, meist ein Waldstück, das zum Holzeinschlag bestimmt war, aber auch Wiesen- und Ackereinheiten, die verteilt worden waren. Alternativ kann Schlag an eine Straßensperre durch einen Schlagbaum oder eine Schranke erinnern. Beide Sachbezüge gehen zurück auf ahd. slag, mhd. slac, slag st. M. ‚Schlag‘. Welche Bedeutung zutrifft, kann meist nur durch Überprüfung vor Ort festgestellt werden. - Schlagmühle bezieht sich auf eine Ölmühle.