| ID | 1818 |
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| Anschrift heute | Hinter den Rahmen 7, Hauptgebäude |
| Typ | Hauptgebäude |
| Lage anzeigen | |
| Kunstgeschichtliche Bewertung | neutral / nicht bewertet |
| Erhalten | 1 |
| Denkmalschutz | |
| Parzellen-Nummer | Flurkartenblatt 12 Nr. 280/193 |
| Nebengebäude |
| Pläne | Zeichnung zu einer Fassadenveränderung am Wohnhaus des Joh. Georg Zins, ohne Datum [ca. Mai 1845] (alte Fassade, neue Fassade, Grundriss, Schnitt) Zeichnung zur Einrichtung von zwei Wohnräumen im Hause der Frau J. Siegfarth Wwe., 10. Juni 1921 (Schnitt, Grundrisse des Erd- und Dachgeschosses, Lageplan) Zeichnung über den Ausbau des Dachstocks für Frau M. Siegfarth Wwe., 11. April 1939 (Ansicht vor dem Ausbau, Ansicht nach dem Ausbau, Grundrisse des Erd- und Ersten Obergeschosses, Querschnitt, Lageplan) |
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| Weitere Gebäude im Lageplan | Lageplan (1921): Hinter den Rahmen 2 [Eva Körbel und Johann Sabel] Hinter den Rahmen 3 [Emil Jäth] Hinter den Rahmen 4 [Heinrich Kullmann] Hinter den Rahmen 5 [Adam Hildebrand] Hinter den Rahmen 8 [Ludwig Friedrich Schick] Hinter den Rahmen 9 [Anton Bernhardt] Hinter den Rahmen 11 [Susanne Burster Witwe] Lageplan (1939): Hinter den Rahmen 2 [Jean Sabel] Hinter den Rahmen 4 [Elisabeth und Magdalene Kullmann] Hinter den Rahmen 5 [Ferdinand Ruß] Hinter den Rahmen 9 [Anton Bernhardt] |
| Bezeichnung | Wohnhaus |
| Bauart | siehe Feld "Bemerkungen" |
| Dachdeckung | siehe Feld "Bemerkungen" |
| Beschreibung | Aufteilung der Räume im Jahr 1921: Erdgeschoss: Eingang, Wohnstube, Küche, Abort, Holzraum Erstes Obergeschoss (Dachgeschoss): Treppe, Kammer I, Kammer II, Kammer III, Kammer IV [neu], Stube [neu] Aufteilung der Räume im Jahr 1939: Erdgeschoss: Eingang, Küche, Waschküche, Bad, WC Erstes Obergeschoss: Treppe, Zimmer, Schlafzimmer I, Schlafzimmer II |
| Bemerkungen | In der "Baubeschreibung zur Einrichtung von zwei Wohnräumen im Hause der Frau Joh. Siegfarth Wwe." vom 10. Juni 1921 heißt es u. a.: "Es ist beabsichtigt, den jetzigen Holzboden zu 2 Wohnräumen herzurichten. Das Dachwerk darüber wird gehoben, die Wände aufgesattelt und Gebälk eingezogen. [...]. Von dem Flur des Dachgeschosses werden 2 Türen zu den neuen Räumen gebrochen. Wegen der engen Raumverhältnisse und mit Rücksicht auf die außerordentlich hohen Kosten, die entstehen würden, wird gebeten, von der Vorschrift der Herstellung von Brandmauern absehen und genehmigen zu wollen, daß das bestehende Fachwerk ausgemauert werden kann. Das Nachbargebäude Bernhardt N: 9 besitzt an der Grenze nach dem Siegfarthschen Anwesen massive Mauer, so daß von der Herstellung einer Brandmauer ausnahmsweise abgesehen werden könnte." In der Baubeschreibung vom 14. April 1939 [Ausbau des Dachstockes] wird u. a. ausgeführt: "Im I. Obergeschoss soll das nach der Straße gelegene Schlafzimmer entsprechend den anderen Zimmern aufgebaut werden. Es wird die Giebelwand und teilweise auch eine Seitenwand vom Keller ab in Ringofensteinen neu aufgemauert. [...]. Das Dachwerk wird entsprechend gehoben und wieder mit alten Bieberschwänzen, die bereits vorhanden sind, eingedeckt. [...]. In der jetzigen Küche wird Waschküche, Bad und Klosett eingebaut. [...]. Die äußeren Wandflächen werden entsprechend den vorhandenen in Kieselwurfputz verputzt. [...]." |
| Veränderungen am Bauwerk | Fassadenveränderung (1845) Einrichtung von zwei Wohnräumen im Dachgeschoss (1921) Ausbau des Dachstocks (1939) |
| Sonstiges | Die Bauakte enthält auch ein Schreiben der Witwe Siegfarth vom 10. Juni 1921 an die Bad Homburger Bauverwaltung, in welchem noch einmal nachdrücklich der bereits in der Baubeschreibung geäußerte besondere Wunsch nach "Dispenserteilung bezüglich der Herrichtung einer Brandmauer" vorgetragen und begründet wird. Die Bittstellerin schreibt: "Durch die beabsichtigte Wiederverheiratung und das Heranwachsen meiner Kinder reichen die vorhandenen Räume nicht mehr aus. Nur hierdurch bin ich gezwungen, die Herrichtung der beiden Räume unter den heutigen teuren Verhältnissen vorzunehmen; große Mehrausgaben wie evtl. für Herstellung der Brandmauer würden mir die Ausführung der dringend notwendigen Räume aber unmöglich machen." Wie aus einem Eintrag im Bauschein (Punkt 2 im Abschnitt "Besondere Bedingungen") vom 25. Juni 1921 zu ersehen ist, entspricht die Polizeiverwaltung (Baupolizei) dieser Bitte mit folgender Begründung: "Von der Ausführung einer Brandmauer an der Grenze nach dem Schloßgarten wird [...] Abstand genommen; ebenso von der Ausführung einer Brandmauer nach dem Nachbar Bernhardt, da die anstoßende Grenzwand Brandmauer ist." |
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| Architekten | Müller, Wilhelm (Architekt und Maurermeister, 1939) Oppermann, G. (1845) Schlottner, Georg (1921) |
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| Besitzer | Siegfarth, Maria (Witwe, 1921) Siegfarth, Maria (Witwe, 1939) Zins, Johann Georg (1845) |
| Beteiligte Firmen | Baugeschäft Jakob Müller (1939) |
| Quellen | StA HG, A 03, Nr. 269 |
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