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CDU beantragt Prüfung der neuen Gemeinde- und Landkreisordnung durch Staatsgerichtshof, 8. Juli 1952

Die hessische CDU-Landtagsfraktion ruft den Staatsgerichtshof an und verlangt zu prüfen, ob die in der neuen Gemeinde- und Kommunalordnung niedergelegte Befugnis, Polizeiverordnungen zu erlassen, im Einklang mit der kommunalen Selbstverwaltung steht. Sollten die Gemeinden und Kreise die Befugnisse erhalten, so müsste nach Meinung der CDU auch Artikel 137 der hessischen Verfassung geändert werden und Gemeinden und Kreise damit das Recht erhalten, Polizeiordnungen zu erlassen. Im Zuge dieser Änderungen empfiehlt die Partei eine tief greifende Überprüfung der Verfassung. Hier empfiehlt sie Volksbegehren und Volksentscheid, die die Bevölkerung unmittelbar an der Gesetzgebung mitwirken lassen sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
(MB)

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„CDU beantragt Prüfung der neuen Gemeinde- und Landkreisordnung durch Staatsgerichtshof, 8. Juli 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/4091> (Stand: 8.7.2023)
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