Regesten der Grafen von Ziegenhain
1290 Januar 23
Verpfändung der Zehnten zu Neustadt an Graf Ludwig II. durch Erzbischof Gerhard von Mainz
Regest-Nr. 83
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Urkunden Nr. 278. Regesten: Vogt, Regesten Mainz, 1.1, S. 18, Nr. 115. - Regest
- Amöneburg. - Erzbischof Gerhard II. von Mainz verpfändet mit Zustimmung des Domkapitels seinem Vetter (consanguineo), dem Grafen Ludwig [II.] von Ziegenhain, für 300 Mark Pfennige Frankfurter Währung, die Erzbischof Heinrich für das Erzstift von ihm entliehen hatte, die um des Grafen Stadt Neustadt gelegenen Zehnten der Mainzer Kirche derart, dass der Graf 60 Malter Hartkorn (frumenti duri) und 40 Malter Hafer, Treysaer Maßes, davon empfangen soll, sowie die Abgaben (iura), welche Vorhure [Anm.: auch Kurmede, Besthaupt, Gewandfall] genannt werden; geht an den Zehnten weniger ein, so ist - außer wenn Hagelschlag oder Kriegszüge die Ursache gewesen sind - aus anderen Mainzer Gütern Ersatz zu leisten [...]. Der Erzbischof erteilt dem Grafen Entlastung für Einkünfte und Ausgaben seiner Amtsführung bis zum 21. Januar 1290. Siegler: der Aussteller. D. apud Ameneburg II. fer. prox. post Agnetis 1290 pont. nostri anno I.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Ludwig II. · Mainz, Erzbischöfe, Heinrich II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verpfändungen · Währungen, Frankfurter · Zehnten · Hohlmaße, Malter · Hafer · Korn · Hohlmaße, Treysaer Maß · Abgaben · Vorhuren, Abgabe der · Kurmede, Abgabe der · Besthaupt · Gewandfall · Lehnswesen · Entlastungen · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Regest
Vogt, Regesten Mainz, 1.1, S. 18, Nr. 115.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 83 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/83> (Stand: 20.04.2024)