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Eröffnung der Kleinbahnstrecke Höchst-Königstein, 20. Februar 1902

Die neu erbaute Kleinbahn zwischen Königstein und Höchst wird feierlich eröffnet. Bauherr und Betreiber der Lokalbahn ist die Kleinbahn Aktiengesellschaft Höchst-Königsteiner Eisenbahn. Die ersten Planungen zur Errichtung einer Bahnverbindung, die zwischen Höchst und Königstein verkehren sollte, und zum damaligen Zeitpunkt noch als Schmalspurbahn projektiert wurde, entstanden 1885. Das entsprechende Konzessionsgesuch wurde allerdings im darauf folgenden Jahr in Berlin abgelehnt, ebenso ein überarbeitetes Modell im Jahr 1887. Erneut angestoßen wurde die Initiative zum Bau der (normalspurigen) Kleinbahn schließlich durch das am 28. Juli 1892 erlassene preußische Kleinbahngesetz, das in Preußen den Bau und Betrieb von lokalen Bahnen regelt, an deren Errichtung der Staat kein Interesse hat. Da aber die privatwirtschaftlichen und kommunalen Investoren nichtsdestotrotz auf unterstützende staatliche Mittel angewiesen sind, fungieren als Träger der Kleinbahnen und sogenannter Sekundärbahnen realiter Staat, Provinzen, Kommunen, Unternehmen oder Privatpersonen bzw. in der Mehrzahl der realisierten Kleinbahnen gemeinschaftliche Mischformen. Eine dementsprechende Lösung wurde auch beim Bau der Bahnverbindung von Höchst nach Königstein gefunden.

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, anstelle der Schmalspurbahn ein normalspuriges Gleis zu bauen, und unter maßgeblicher Beteiligung der Landräte des Kreises Höchst und des Obertaunuskreises kam es schließlich zur Zusammenarbeit mit der 1898 in Frankfurt am Main gegründeten, rein privatwirtschaftlich strukturierten „Aktiengesellschaft für Bahn-, Bau- und Betrieb“ (AGBB). Eine Konzession wurde am 21. März 1901 erteilt, woraufhin sich bereits zwei Tage später die erste Generalversammlung der Kleinbahn Aktiengesellschaft Höchst-Königsteiner Eisenbahn konstituierte, an der die AGBB 62,8 % des Aktienkapitals hält (die übrigen Anteile verteilen sich auf Preußen und den Bezirksverband Wiesbaden mit jeweils 12,1 %, den Kreis Höchst mit 6 %, die Stadt Frankfurt am Main mit 4,6 % Aktionär, den Obertaunuskreis mit 1,5 % und zwei Aufsichtsratsmitglieder die sich insgesamt 0,9 % des Aktienkapitals teilen). In wirtschaftlicher Hinsicht bestand das Hauptinteresse bei der Verwirklichung der Kleinbahn die Förderung des Ausflugsverkehrs in den Taunus. Sehr schnell erlangt die Lokalbahn – ebenso wie zahlreiche vergleichbare Projekte – Bedeutung für die Personenbeförderung im Berufsverkehr, wobei dieser Faktor im Falle der Höchst-Königsteiner Kleinbahn besonders in Gewicht fällt: das starke Fahrgastaufkommen beschert dem Unternehmen eine (bescheidene) Wirtschaftlichkeit – was bei den auf der Basis des preußischen Kleinbahngesetzes entstandenen Kleinbahnen nicht als Selbstverständlichkeit bezeichnet werden kann. Zwischen 1901 und 1919 schüttet die Gesellschaft durchgängig eine Dividende an die Teilhaber aus, die sich zwischen 1,75 % (in den Jahren 1901 und 1914) und 4 % (in den Jahren 1904, 1906 bis 1908, 1910 bis 1913 und 1916) bewegt.

Mit Aufnahme des Regelbetriebs durch die Kleinbahn (1. April 1902), besteht auch kein Bedarf mehr für die von Soden ausgehende Landpostfahrt, die bislang den Verkehr mit Niederhofheim, Kelkheim-Münster, Kelkheim und Kelkheim-Hornau besorgte. Sie absolviert ihre letzte Fahrt am 31. März 1902.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Hebis-Klassifikation
5550 ,Eisenbahn
Hebis-Schlagwort
Frankfurt-Königsteiner Eisenbahn ; Frankfurt-Königstein ; Untermain ; Taunus ; Frankfurt am Main ; Eisenbahnlinie ; Geschichte 1835-2006
Empfohlene Zitierweise
„Eröffnung der Kleinbahnstrecke Höchst-Königstein, 20. Februar 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/275> (Stand: 26.11.2022)
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