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Hessische Biografie

Portrait

Friedrich IV. Landgraf von Hessen-Homburg
(1724–1751)

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Hessen-Homburg, Friedrich IV. Landgraf von [ID = 6549]

* 15.4.1724 Braunfels, † 7.2.1751 Homburg vor der Höhe, evangelisch
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Geburtsname:

Hessen-Homburg, Friedrich Carl Ludwig Wilhelm Prinz von

Familie

Vater:

Hessen-Homburg, Kasimir Wilhelm Landgraf von, * Weferlingen 23.3.1690, † Hötensleben 9.10.1726

Mutter:

Solms-Greifenstein, Christine* Charlotte Gräfin von, * Greifenstein 11.11.1690, † Homburg vor der Höhe 16.10.1751

Partner:

Verwandte:

Nachweise

Literatur:

Bildquelle:

Landgraf Friedrich IV. Karl, Ölbild, Schloss HG (Hessische Hausstiftung) GK I 12351/WO B 8319 (beschnitten), in: Franz, Das Haus Hessen, Darmstadt 2012, S. 411

Leben

Der einzige Sohn des früh verstorbenen Landgrafen Kasimir Wilhelm stand bis 1746 unter der gemeinsamen Vormundschaft seiner Mutter und ihres Schwagers, des Grafen Anton von Aldenburg zu Varel, an dessen Stelle 1738 der ebenfalls angeheiratete Graf zu Schaumburg-Lippe trat. Nach den testamentarischen Anweisungen des Vaters und unter sorgfältiger Aufsicht der Mutter erhielt der Erbprinz eine Erziehung im reformierten Glauben; einer seiner Erzieher war der spätere preußische Oberhofprediger August W. Sack. Friedrich besuchte dann die Universität Leíden, hörte unter andeem bei Jean Barbeyrac Natur- und Völkerrecht und machte die üblichen Kavaliers-Touren, vor allem in den Niederlanden. 1741 trat er in preußische Militärdienste; er wurde noch im selben Jahr Kapitän und Kompaniechef, nahm aber bereits 1745 als Obristleutnant seinen Abschied. Als der 22-Jährige 1746 die Nachfolge seines Onkels Friedrich III. Jakob antrat, beanspruchte der Darmstädter Landgraf Ludwig VIII. die Obervormundschaft, da Friedrich Karl noch nicht volljährig sei, und suchte dem unter anderem durch die Zwangseinquartierung eines Infanterieregiments in Homburg Nachdruck zu verleihen. Unterstützung im Streit mit Darmstadt fand der Jung-Landgraf bei dem als Kanzleichef engagierten Reichsjuristen Johann Jakob Moser, der überdies einen allerdings nicht realisierten Entschuldungs- und Reorganisationsplan für Hessen-Homburg konzipierte. Erfolglos blieb auch das Bemühen um das „kurländische Erbe“ der Großmutter. Die kurze Regierungszeit Friedrich Karls stand vorrangig im Zeichen der innen- und außenpolitischen Auseinandersetzungen. Er starb 1751 mit nur 27 Jahren unter Hinterlassung eines erst dreijährigen Sohns, für den die Witwe abermals eine langwierige Auseinandersetzung um die Regentschaft führen musste.

Barbara Dölemeyer

(Text identisch mit: Franz, Das Haus Hessen, S. 411)

Zitierweise
„Hessen-Homburg, Friedrich IV. Landgraf von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/136025781> (Stand: 25.3.2024)