Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1431 November 28

Schiedsspruch im Streit zwischen Katzenelnbogen und Nassau-Vianden

Regest-Nr. 9009

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 124 f. Nr. 471.
Regest
Ausspruch Dietrichs von Staffel (Staffil) und Daniels von Muderspach (Muderspach) als Schiedsleuten von Seiten des Grafen Johann zu Katzenelnbogen in dessen Sache mit den Grafen Johann und Engelbrecht, Gebrüdern, Grafen zu Nassau (Nassauwe) und Vianden: 1) Die Grafen zu Nassau beschuldigen den Grafen zu Katzenelnbogen, daß dessen Diener, Bürger und arme Leute zu Driedorf (Driedorff) ihr Dorf Schönbach (Schonenbach) gebrannt und den armen Leuten dort großen Schaden getan haben, der auf 200 fl. geschätzt wird, ohne daß doch Fehde gewesen sei. Sollte Graf Johann sich darauf berufen, daß diese Sache schon durch den Landgrafen gesühnet sei, so wollten sie beweisen, daß sie nur mit Eckart Klüppel (Cluppel) gesühnt seien. Graf Johann stützt sich in der Tat darauf, daß dies eine durch Landgraf Ludwig vertragene Sache sei, und bezieht sich auf diesen und seine Räte. Nach Einholung des Rates vieler ehrbarer weiser Ritter und Knechte sprechen sie: man soll an den Landgrafen schreiben, ob die Sache wirklich gesühnt ist. Ist es der Fall, soll es dabei bleiben. Ist sie nicht gesühnt, so hat Graf Johann soviel Schaden zu ersetzen, als die Grafen und deren armen Leute, die des Tags zu Schönbach gewohnt haben, beibringen. 2) Die Grafen beschuldigen den Grafen Johann, daß seine Amtleute, Diener, Bürger und armen Leute in ihr Dorf Breitscheid gezogen seien, es verbrannt, eine Mühle zerschlagen, die Eisen daraus weggeführt und ihnen großen Schaden zugefügt hätten, der auf 800 fl. geschätzt werde, ohne daß Fehde bestanden habe. Graf Johann hat darauf geantwortet, daß er auf eine Zeit seinen Amtleuten und anderen befohlen habe, mit des Landgrafen Leuten in der Grafen Land zu rennen und Vieh darin zu nehmen, wegen einer Nahme, die dem Landgrafen und ihm durch die Brüder genommen war. Er habe mit seinem besiegelten Brief seinen Amtleuten klar befohlen, keinen Brand zu tun, noch andern Schaden anzurichten. Nach Einholung des Rates vieler ehrbarer, weiser Ritter und Knechte sprechen sie: Tun die Amtleute des Grafen, denen solcher Ritt befohlen war, dar, daß ihnen solcher Brand von dem Grafen verboten war, so hat dieser mit dem Brand und Schaden nicht wider seine Ehre getan. Wenn aber die Grafen beweisen, daß des Grafen Johann Amtleute, Diener und arme Leute den Schaden in Breitscheid angerichtet haben, so soll Graf Johann den erwiesenen Schaden ersetzen.
Diesen Ausspruch übergeben die Schiedsleute Herrn Hermann (II.) Rietdesil, Ritter, als einem gemeinen Obmann, der Sache weiter nachzugehen und beiden Teilen rechtliche Tage zu setzen.
...off mytwochen nach sancten Kattrinen tage.
Nachweise

Weitere Personen

Staffel, Dietrich [II.] von · Mudersbach, Daniel [II.] von · Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Nassau, Grafen, Johann II. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Engelbert I. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Elkershausen gen. Klüppel, Eckhard von · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II.

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Nassau, Grafen · Vianden, Grafen · Schönbach, Dorf · Driedorf · Breitscheid, Mühle · Breitscheid, Dorf

Sachbegriffe

Schiedssprüche · Schiedsleute · Grafen · Streitigkeiten · Fehden · Fehdeerklärungen, fehlende · Bürger · Diener · Leute, arme · Dörfer · Sühne · Ausgleiche, rechtliche · Räte · Ritter · Knechte · Amtleute · Mühlen, Zerstören von · Mühlen, Eisen in · Schadensersatzleistungen · Brandschatzungen · Vieh, Diebstahl von · Befehle, schriftliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9009 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9009> (Stand: 28.03.2024)