Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Hochtaunuskreis

Die Bearbeitung der Siedlungen des Hochtaunuskreises umfasst im Wesentlichen die Gebiete des bis zum 1. August 1972 selbständigen → Obertaunuskreises und des → Landkreises Usingen. Der daraufhin neu gebildete Landkreis besteht heute aus 7 Städten und 6 Gemeinden. Entspricht das Bearbeitungsgebiet somit dem jetzigen Landkreis, so lässt sich über die → Erweiterte Suche (Auswahlfeld Altkreis) bzw. die obigen Direktlinks der Zustand des Jahres 1961 mit den sogenannten Altkreisen Obertaunuskreis und Landkreis Usingen rekonstruieren.

Limburg-Weilburg: Karte mit Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering, HLGL

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Innerhalb des fast vollständig im Taunus gelegenen Kreisgebiets bildet der Taunuskamm die wichtigste geographische Grenze. Während sich die südlich gelegenen Siedlungsplätze naturgemäß stärker auf den Raum um Frankfurt hin ausrichteten, orientierten sich die nördlich des Kamms gelegenen Plätze über die Weil nach Nordwesten zum Lahntal hin bzw. mit dem Usinger Becken zum Siedlungsraum Wetterau. Aufgrund der relativen Höhenlage entwickelte sich keine sehr einträgliche Landwirtschaft, auch Bergbau war kaum vorhanden. Im südöstlichen Teil gab es hingegen beträchtlichen Steinbruchbetrieb sowie in Homburg v.d. Höhe und Kronthal ertragreiche Mineralquellen.

Geschichtlich betrachtet ist der heutige Hochtaunuskreis ein uneinheitliches Gebilde, das erst sehr spät nach der Auflösung des Alten Reiches im Zuge der Vergrößerung des hessischen Territoriums allmählich entstanden ist. Dabei konnte nur teilweise an ältere, historisch gewachsene Raumeinheiten angeknüpft werden.

Eine Erschließung des Raumes lässt sich im 2. Jahrhundert n. Chr. greifen, als es im Zuge der Ausbauphase des Limes entlang des Taunuskamms zur Anlage zahlreicher Römerkastelle kam, von denen die Saalburg das prominenteste darstellt. Das Gebiet wurde im Frühmittelalter zum einen von der fränkischen Landnahme und als Missionierungsgebiet des Trierer Erzbistums erfasst, das sich über Koblenz und Dietkirchen bis nach Gießen erstreckte. Zum anderen lässt sich von Südwesten sehr früh der Einfluss des Mainzer Erzstifts greifen, erschließbar vor allem über eine zum Jahre 1043 belegte Grenzbeschreibung der Pfarrei Schlossborn. Zahlreiche Schenkungen aus dem späten 8. Jahrhundert belegen enge Verbindungen zur Reichsabtei Lorsch, vereinzelt zu Fulda, selten zu Hersfeld. Reichsgut ist hier im Gegensatz zur benachbarten Wetterau kaum nachweisbar.

Zu den einflussreichsten Geschlechtern des Raumes zählten im hohen und späten Mittelalter die Grafen von Diez und Nassau, die Reichsministerialen Hagen-Münzenberg und, ihnen folgend, Bolanden-Falkenstein, ferner die Herren von Eppstein, Hattstein, Isenburg, Kronberg, Reifenberg und Stockheim. Ihre wechselvolle Geschichte prägte die Entwicklung des Raumes und kann hier nicht in Einzelheiten wiedergegeben werden. Keinem von ihnen gelang im hiesigen Raum eine den Stiften an der Lahn vergleichbare Stifts- oder Klostergründung. Allenfalls das Zisterzienserinnenkloster Thron ist hier als Gründung der Grafen von Diez im 13. Jahrhundert erwähnenswert.

Während sich im Norden des späteren Kreisgebietes die Grafen von Nassau aus der Idstein-Weilburger Linie im Verlauf des Spätmittelaters und der frühen Neuzeit bei der Ausbildung der Landeshoheit im Wesentlichen durchsetzen konnten, gelang es den Landgrafen von Hessen, den Südosten ihrem Herrschaftsgebiet einzugliedern. Burg, Stadt und Amt Homburg gehörten seit 1521 zur Landgrafschaft Hessen, waren aber häufig verpfändet. Später fielen sie an Hessen-Darmstadt und bildeten ab 1622 eine eigene Seitenlinie. Das Territorium umfasste neben der Residenzstadt Homburg ursprünglich die Amtsdörfer Gonzenheim, Seulberg, Köppern und Oberstedten. Im Süden des Kreisgebietes konnte hingegen der Mainzer Kurfürst 1581 eine kaiserliche Belehnung für Königstein durchsetzten. Zwei Jahre später kam Oberursel aus dem Besitz der Eppsteiner hinzu und wurde dem Amt Königstein eingegliedert, das bis zum Ende des Alten Reiches ebenso kurmainzisch blieb wie Kronberg, das 1704 an das Kurfürstentum fiel. Einen Sonderfall stellt hingegen das Amt Wehrheim da, wo eine gemeinsame Herrschaft von Nassau und dem Kurfürstentum Trier bis 1806 bestand.

Die napoleonische Zeit und die Auflösung des Alten Reiches bedeuteten für das spätere Kreisgebiet einschneidende politische Veränderungen. Der Beitritt zum Rheinbund brachte dem Hause Nassau neben einem neuen Titel auch beträchtliche Gebietszugewinne: Die kurmainzischen und –trierischen Gebiete wurden mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst und dem Fürstentum Nassau-Usingen eingegliedert, das seit 1806 ein gemeinsam mit Nassau-Weilburg regiertes Herzogtum Nassau bildete. Hinzu kamen Besitzungen der Grafen Waldbott von und zu Bassenheim (Herrschaft Kransberg, Reichsherrschaft Reifenberg). Die Landgrafschaft Hessen-Homburg wurde von 1806 bis 1815 Teil des Großherzogtums Hessen, dann aber 1815, erweitert um die Herrschaft Meisenheim im heutigen Rheinland-Pfalz, als souveräne Landgrafschaft restituiert und bestand bis zum Ende der regierenden Fürstenlinie im Jahr 1866.

Als Folge der Niederlage im preußisch-österreichischen Kriege 1866, an dem Kurhessen und das Herzogtum Nassau auf Seiten Österreichs teilgenommen hatten, verlor Nassau seine Selbstständigkeit, während die Gebiete der Landgrafschaft Homburg als Entschädigung an Preußen abgetreten wurden. Beide gelangten als Teile des Regierungsbezirks Wiesbaden der 1867 neugebildeten Provinz Hessen-Nassau unter preußische Staatlichkeit. In der Folge entstand der Obertaunuskreis am 22.2.1867 aus den Ämtern Homburg, Königstein und Usingen. Aus diesem Kreis wurden am 1.4.1886 16 Gemeinden ausgegliedert und aus ihnen mit Teilen der Ämter Idstein und Königstein der neue Kreis Usingen gebildet.

Nach dem Ersten Weltkrieg gehörten von 1918/19 bis 1928 22 Kommunen des Obertaunuskreises sowie sechs des Kreises Usingen als sogenannter Hilfskreis Königstein zur französischen Besatzungszone (Peter Maresch, Hilfskreis Königstein). Dieser Kreis entsprach geographisch weitgehend dem vor der Gründung des Obertaunuskreises bestehenden nassauischen Amt Königstein. Nach seinem Ende wurden die alten Kreisstrukturen wiederhergestellt, wobei jedoch einige Gemeinden (u.a. Eppstein, Kelkheim und Schwalbach) dem neugebildeten Main-Taunus-Kreis eingeordnet wurden. Die Wiedereingliederung des Kreises Usingen in den Obertaunuskreis in den Jahren 1932-1933 blieb zunächst eine Episode.

Herangezogen wurden für die Bearbeitung des Hochtaunuskreises das ältere Werk von Vogel, Beschreibung der Übersichtsband Heimat Hochtaunus aus dem Jahr 1988 sowie die im Rahmen der Vorarbeiten zum Geschichtlichen Atlas von Hessen entstandenen territorialgeschichtlichen und kirchentopographischen Werke von Jost Kloft Territorialgeschichte des Kreises Usingen und Gerhard Kleinfeldt und Hans Weirich über Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum. Neben den einschlägigen Quelleneditionen wurde im Zuge der Materialsammlung in begrenztem Maße auch die archivalische Überlieferung herangezogen.

Großer Wert wurde auf die Erarbeitung der topographischen Ortsbeschreibungen gelegt, die, wo möglich, auf Autopsie beruhen. Die Erfassung von älteren Baudenkmälern sieht das Schema des Ortslexikons nicht vor. Hier genügt der Verweis auf das 2008 von Folkhard Cremer neu aufgelegte Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler (Hessen) von Georg Dehio sowie auf den vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen herausgegebenen Band Kulturdenkmäler in Hessen, Stadt Bad Homburg v.d.H.. Für die Angaben zum Stichjahr 1787 wurde auf die Arbeit von Walter Wagner über Das Rhein-Main-Gebiet vor 150 Jahren zurückgegriffen, die Verwaltungszugehörigkeiten im 19. Jahrhundert basieren auf der Auswertung von A. J. Weidenbach, Nassauische Territorien unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866, in: 10 (1870), S. 253-360.